Zuger Ansichten vom 31. März 2012 „Boomregion“ Ennetsee oder Menzingen?

Die kürzlich von den Ennetseegemeinden mit Unterstützung der Zuger Zeitung lancierte Kampagne gegen den Kantonsschul-Standort Menzingen ist aus verschiedenen Gründen bedauerlich und sachlich nicht fundiert.

Blenden wir kurz zurück: Bereits 2005 wurde der nun wieder aufgerollte Standort Röhrliberg in Cham als Favorit für den Standort des dringend benötigten Schulraums vorgeschlagen. Während über zwei Jahren wurde mit dem Grundeigentümer verhandelt – ohne Erfolg, so dass sogar über eine Enteignung des Landes diskutiert wurde. Was aber rechtlich nicht durchsetzbar war, da es ein gute Alternative gab: Der Ausbau des Kantonalen Gymnasiums in Menzingen (KGM) sowie der Ausbau der Fachmittelschule (FMS) an der Hofstrasse Zug für die Wirtschaftsmittelschule (WMS). Nach vertieften Abklärungen hat der Kantonsrat – auch mit Stimmen von Ennetsee-Kantonsräten – 2008 klar den beiden Standorten zugestimmt und diese auch im Richtplan festgesetzt. 2009 wurden die Projektierungskredite für das kgm (6.0 Mio. Franken) und die WMS/FMS (5.8 Mio. Franken) mit grosser Mehrheit durch den Kantonsrat bewilligt. Die Planungsarbeiten sind inzwischen auf gutem Wege und weit fortgeschritten.

Wenn nun einige Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten von Ennetseegemeinde die alte Standortdiskussion wieder neu lancieren, ist das schwer verständlich, da keine neuen Fakten vorliegen. Die erwähnten Grundstücke in Rotkreuz (Suurstoffi), Cham (Papieri) oder Steinhausen (Sumpf) sind schlicht ungeeignet oder nicht verfügbar. Der einzig auch heute denkbare Standort Röhrliberg Cham hat bereits 2007 Schiffbruch erlitten – glaubt man wirklich, dass nun plötzlich mit dem Grundeigentümer eine Einigung erzielt werden kann?

Tatsache ist, dass es keinen zwingenden Grund gibt, auf den sachlich und politisch gut begründeten Entscheid für die Standorte Menzingen und Hofstrasse Zug zurückzukommen. Die Begründung, dass die Schule wegen dem „Boom“ im Ennetsee sein soll, zeugt nur von mangelnden Argumenten. Schön, dass es im Ennetsee boomt, aber das spricht nicht gegen die Standorte Menzingen und Hofstrasse.

Und nicht zu vergessen: Bei der erneuten Planung eines Standortes im Ennetsee beginnt man mit der Schulraumplanung ganz von vorne – und ohne Gewissheit, wie die Geschichte ausgeht – siehe die gescheiterten Verhandlungen von 2007. Was aber sicher ist, dass man mindestens 10 bis 15 Jahre wertvoller Zeit verliert, bis der dringend benötigte Schulraum bereit steht. Ganz zu schweigen von den über 12 Millionen Franken Planungskosten, die bis jetzt aufgelaufen sind und dann in den Sand gesetzt sind – ohne eine bessere Lösung zu haben.

Die breit abgestützte und von allen Rektoren getragene Schulraumplanung in Menzingen und an der Hofstrasse ist eine sinnvolle und gute Lösung, die den akuten Schulraummangel schnell und unkompliziert behebt. Die Schulen in Menzingen und an der Hofstrasse können bereits 2016 in Betrieb genommen werden.

Die Kantonsschule in Menzingen hat einen ausgezeichneten Ruf und ist gleichermassen bei Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern beliebt. Zudem ist die Schule bestens mit dem öffentlichen Verkehr erschlossen und in kurzer Zeit (15 Minuten) vom Zentrum aus erreichbar.

Gönnen wir den Ennetseegemeinden ihren „Boom“ und Menzingen seine Kantonsschule, die hoffentlich bald ausgebaut werden kann. Hören wir auf, das eine gegen das andere auszuspielen und folgen wir weiter dem eingeschlagenen, sinnvollen Weg in der Schulraumplanung für unsere Mittelschulen.

KR Moritz Schmid, Walchwil

Interpellation von Moritz Schmid betreffend Konkordate vom 19. September 2011

Die Ereignisse in letzter Zeit in Sachen Konkordate bekräftigen meine Aussage: Konkordate sind nur wenn unbedingt nötig einzugehen.

Konkordate sind Verträge, Verträge kommen nur zustande, wenn sie beiden Vertragspartnern zum Vorteil gereichen. Bei den Konkordaten ist man sich nicht immer so sicher, siehe z.B. Kulturlasten.

Mit dem Aufkündigen von Konkordaten in jüngster Zeit; wie Landwirtschaft, PHZ hat sich die einheitliche Haltung der Innerschweiz Kantone weiter auseinandergelebt

Mit dem Aufkündigen des am 1. Januar 2002 in Kraft getretenen PHZ Konkordats durch den Kanton Luzern hat die ganze Misere angefangen.

Die Zeit ist gekommen, auch im Kanton Zug eine systematische Überprüfung vorzunehmen.

Nach dem jüngsten Ereignis im Kanton Schwyz mit dem aufkündigen des Kulturlasten- ausgleichs gegenüber dem Kanton Luzern, stellen sich nun die folgenden Fragen:

  1. Welche Konkordate hat der Regierungsrat per 30. 9.2011 ratifiziert?
  2. Anhand welcher Kriterien sind Konkordate generell bezüglich ihrer Vorteile für den Kanton Zug zu beurteilen?
  3. Wie beurteilt der Regierungsrat konkret die bestehenden Konkordate aus Sicht des Kantons Zug: Vorteilhaft, Neutral, Nachteilig?
  4. Ist der Regierungsrat bereit, diese Beurteilung regelmässig vorzunehmen und darüber dem Parlament Bericht zu erstatten?
  5. Wie sieht die Regierung die Zusammenarbeit mit dem Kanton Luzern in Sachen Kulturlastenausgleich, nachdem der Kanton Schwyz der Kulturlastenausgleich mit Kanton Luzern aufgekündigt hat?

Walchwil, 19. September 2011

Mit vorzüglicher Hochachtung

Moritz Schmid, Walchwil

Zuger Woche Polit Talk – NEIN ZUR VERSTAATLICHUNG DER FAMILIE

Die staatliche Rundumbetreuung des Einzelnen scheint zum Leitgedanken des Wohlfahrtsstaates geworden zu sein. Damit bereits für die Kleinsten gesorgt ist, soll der Staat künftig ein «bedarfsgerechtes Angebot an familien- und schulergänzenden Tagesstrukturen» bereitstellen.

Wenn Uno-Instanzen empfehlen, ein Prozent des Bruttoinlandprodukts für die ausserfamiliäre Betreuung im Vorschulalter auszugeben, bedeutet dies für die Schweiz jährliche Ausgaben von 5,5 Milliarden Franken. Heute geben wir etwa einen Fünftel dieses Betrags aus. Doch soll die Bildung, Betreuung und Erziehung der Kinder wirklich vollständig vom Staat geregelt werden?

Die zunehmende staatliche Bürokratie im Familienbereich ist ungesund. Nur zu gut erinnern wir uns an die Kinderbetreuungsverordnung mit den diversen Bewilligungspflichten für das Hüten von Kindern. Hätte sich damals das Justizdepartement durchgesetzt, wäre die Betreuung von Kindern bereits heute bis ins Detail geregelt: Nachbarn, Freunde, Onkel und Tanten brauchten eine staatliche Bewilligung, um regelmässig ihre Neffen, Nichten oder Nachbarskinder beaufsichtigen zu dürfen. Die entsprechende Verordnung, welche eine Bewilligungspflicht für die Betreuung durch Tanten und Onkel vorgesehen hätte, zog das EJPD erst auf massiven öffentlichen Druck zurück. Nun soll es im selben Stil weitergehen.

Ein wichtiges Projekt im Bereich der Beseitigung der Diskriminierung bestimmter Familienformen ist die Familieninitiative der SVP. Die Familieninitiative verlangt, dass Eltern, die ihre Kinder selber betreuen, ein mindestens gleich hoher Steuerabzug gewährt wird, wie Eltern, die ihre Kinder fremd betreuen lassen. Es kann in der heutigen Zeit nicht sein, dass Eltern vom Umstand, dass sie ihre Kinder fremd gegen Bezahlung betreuen lassen, steuerlich profitieren können, während Eltern, welche sich der Aufgabe der Kinderbetreuung selber stellen, von diesem Steuervorteil ausgeschlossen bleiben. Genau dies ist mit den aktuellen gesetzlichen Grundlagen jedoch der Fall. Dass ein solcher Ansatz nicht mehr haltbar und vor den sich stellenden gesellschaftspolitischen Herausforderungen antiquiert ist, zeigen auch entsprechende Diskussionen im Ausland.

Wollen wir eine so verhängnisvolle und folgenschwere Regelung und so eine tiefgreifende Änderung der Kinderbetreuung annehmen? Ich sage NEIN und stimme entschlossen gegen den neuen Verfassungsartikel zur Familienpolitik!

KR Moritz Schmid, Walchwil

Energiepolitik Polit Talk

Nach einem Erdbeben der Stärke 9 in Japan und dem darauf folgendem unheimlichen Tsunami, der sich über Städte und Dörfer wälzte und schwerwiegende Schäden an Menschen, Kulturen, Gebäuden hinterliess, brach bei uns und in weiten Teilen von Europa Panik aus. Panik um das beschädigte Kernkraftwerk Fukushima. Während die japanische Regierung versucht die Situation in den Griff zu bekommen und zu beheben, redet man in der Schweiz GAU-Szenarien herbei.

Die Energieministerin voran, das Bundesparlament folgend, haben ihre Linie, neue Kernkraftwerke in Gösgen, Mühleberg und Beznau zu bauen um den nötigen und stetig wachsenden Energiebedarf zu decken, kopflos verlassen. Dieselben Personen streben nun plötzlich nach alternativen Stromproduktionen wie Sonnenenergie, Windkraft und sogar Gaskraftwerke obwohl kein eigenes Gas vorhanden ist. Während die Japaner in ihrem grössten Elend kühlen Kopf bewahren, verlieren unsere Politiker denselben und brechen in Hysterie aus. Viele Politiker aus allen Parteien wünschen und überbieten sich mit Ausstiegszenarien aus der Kernenergie. Plötzlich wissen viele der nationalen Politiker wie man ausser Atomstrom auch Alternativstrom erzeugen könnte. Wenige sprechen noch vom Geräusch, das ein funktionierendes Windrad erzeugt.
Tatsache ist, dass wir alle Strom brauchen. Strom, den wir am besten selber erzeugen und nicht aus Kernkraftwerken aus den umliegenden Länder beziehen, die unter Umständen nicht unserem hohen Sicherheitsstandart entsprechen.

An der Situation im Katastrophengebiet ändert sich gar nichts, auch wenn wir versuchen unsere Kernkraftwerke abzustellen und den Strom aus dem benachbarten Ausland zu beziehen.

Ein Nachdenken über Atom-Strom ist nach den erschreckenden Vorfällen in Japan angebracht. Aber ein sofortiger Ausstieg aus dieser Technologie ist zum jetzigen Zeitpunkt undenkbar. Über eine Stromrationierung müsste dann diskutiert werden.

Wollen wir das wirklich?

Trotzt den Wahlen im Herbst bitte ich die nationalen Politiker so zu politisieren wie sie sich gewohnt sind, nicht so wie gerade der Wind dreht.

Moritz Schmid, Walchwil, Kantonsrat/Fraktionschef SVP

Interpellation von Moritz Schmid betreffend: Härtere Gesetze vom 23. November 2010

Aus der Tagespresse war zu entnehmen, dass vor kurzem ein geistig behinderter Jugendlicher auf offenem Platz eine ältere Frau zusammengeschlagen hat. Der Jugendliche wurde kurze Zeit später wieder aus dem polizeilichen Gewahrsam entlassen.
Wie aus der Tagespresse zu entnehmen ist, findet Regierungsrat Beat Villiger, die Polizei habe bezüglich Freilassung richtig gehandelt.
Er ist der Meinung, die Polizei sei nicht befugt gewesen, den Täter länger als 24 Stunden in Gewahrsam zu nehmen. Dies erst recht nicht, weil der jugendliche Täter geständig sei, keine Fluchtgefahr bestehe und er erst noch geistig behindert sei.
Regierungsrat Beat Villiger fordert härtere Gesetze. Ganz anderer Meinung ist der Strafrechtler Jonas Weber. Er ist überzeugt, dass es sich in diesem Fall um eine Straftat handelt. Laut Strafgesetz könnte eine sogenannte vorsorgliche Anordnung von Schutzmassnahmen erlassen werden. Das heisst der jugendliche Täter wird in eine psychiatrische Klinik für Abklärungen eingewiesen.

Über die Äusserungen von Regierungsrat Beat Villiger bin ich überrascht, darum stellen sich für mich nun folgende Fragen:

  1. Trifft die Meinung des Strafrechtlers Jonas Weber zu, wonach es sich bei geschildertem Fall um eine Straftat handelt und somit eine sogenannt vorsorgliche Anordnung von Schutzmassnahmen hätte erlassen werden können?
  2. Wenn ja: Teilt der Regierungsrat die Auffassung von Beat Villiger, dass die Polizei richtig gehandelt hat und härtere Gesetze gefordert werden müssten?

Ich bitte Sie, die Interpellation mündlich zu beantworten.

Walchwil, 23. November 2010

Mit vorzüglicher Hochachtung

Kantonsrat Moritz Schmid, Walchwil

Zeitungsbericht 17.11.10 – Schutz von Kindern vor Pädophilen im Internet

Kinder sind im Internet Pädophilen schutzlos ausgeliefert. In den speziell für Kinder und Jugendliche eingerichteten sogenannten „Chartrooms“ im Internet tummeln sich erfahrungsgemäss auch pädosexuell veranlagte Personen, welche im Chat Kinder mit schriftlichen Äusserungen, Fragen und Aufforderungen sexuellen Inhalts konfrontieren und unter Umständen darüber hinausgehend, ein Treffen im realen Lebern anstreben, um mit dem Kind sexuelle Handlungen vorzunehmen (BGE 134 IV 266) vom 16. Juni 2008, Erwägung 3.9). Polizeiliche Ermittlungen in solchen „Chatrooms“ sind dazu geeignet, pädosexeuelle Personen aufzuspüren, und die möglicherweise einschlägige strafbare Handlungen verübt haben oder in der Zukunft begehen könnten. Damit die Fahnder mutmassliche Kinderschänder in „Chatrooms“ möglichst früh erkennen und aus dem Verkehr ziehen können, müssen sie bereits dann verdeckt ermitteln können, wenn hinreichende Anzeichen bestehen, dass es zu strafbaren Handlungen kommen könnte.

Mit Inkrafttreten der neuen Bundesstrafprozessordnung (SIPO) am 1. Januar 2011 wird dies nicht mehr möglich sein.

Die strafprozessualen Voraussetzungen für die verdeckte Ermittlung waren bisher (und noch bis am 31. Dezember 2010) im Bundesgesetz über die verdeckte Ermittlung (BVE; SR 312.8), subsidiär in den kantonalen Strafprozessordnungen geregelt. Diese Rechtsgrundlagen werden am 1. Januar 2011 durch die neue Bundesstrafprozessordnung (StPO) abgelöst. Im Gegensatz zu BVE, das von der Polizei angeorndete verdeckte Ermittlungen bereits im Vorfeld von Strafverfahren ermöglichte, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen der Verdacht bestand, dass voraussichtlich besonderes schwere Straftaten begangen werden sollten, sieht die Neuregelung in Art. 286 ff. StPO verdeckte Ermittlungen nur noch auf Anordnung des Staatsanwalts und zum Zweck der Aufklärung bereits begangener schwerer Straftaten vor. Für die Regelung der verdeckten Ermittlung vor einem Strafverfahren verbleibt in der StPO kein Platz mehr. Das Bundesgericht kam in einem Entscheid vom 16. Juni 2008 zum Schluss, dass nach Inkrafttreten der StPO verdeckte polizeiliche Operationen zur Verhinderung von Straftaten in die kantonale Polizeigesetzgebung fallen (BGE 134 IV 266). Ende 2008 auf Bundesebene eingereichte parlamentarische Initiative verlang zwar, dass Fahnder in „Chatrooms“ nicht mehr als verdeckte Ermittler gelten sollen. Eine allfällige Änderung der Strafprozessordnung wird jedoch frühestens 2013 in Kraft treten. Bis dann darf die Polizei gegen mutmassliche Kinderschänder im Internet erst dann vorgehen, wenn ein Tatverdacht besteht. Einzig die Kantons können mit raschen Gesetzesänderungen den Fahndern bei ihrem Kampf gegen Kinderschänder wieder einen gesetzlichen Rahmen geben. Mit der neuen StPO wird also auf Bundesebene eine Gesetzeslücke geschaffen, die es auf kantonaler Ebene zu schliessen gilt. Der Kanton Schwyz hat dies bereits getan .Es ist diringend auch im Kanton Zug eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, die beispielsweise eine verdeckte polizeiliche Beteiligung an der Kommunikation im Chat ermöglicht, um künftige Straftaten gegen die sexuelle Integrität von Kindern zu verhindern.

Der Regierungsrat wird deshalb beauftragt, ohne Zeitverzug eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, damit eine verdeckte Ermittlung auch dann angeordnet werden kann, wenn bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass voraussichtlich eine besonders schwere Straftat im Bereich Pädophilie begangen werden soll.

Interpellation von Moritz Schmid betreffend verdeckte Ermittlungen auf Internetkriminalität vom 15. November 2010

Ab dem 1. Januar 2011 könnten Pädophile im Internet in Online-Chatrooms ein leichtes Spiel haben.
Das eidgenössische Parlament in Bern hat beschlossen, dass die Polizei verdeckte Ermittlungen im Netz nicht mehr so einfach wie zuvor vornehmen kann. Namentlich die Ermittlungsbehörden erkennen darin ein Hindernis für ihre Arbeit. Die Kantone sind nun gefordert. Wollen sie die Arbeit ihrer Ermittlungsbehörden erleichtern, müssen sie eigene Gesetze für die verdeckte Ermittlung erlassen.

In anderen Kantonen ist bereits entsprechend mit parlamentarischen Vorstösse reagiert worden. Insbesondere im Kanton Zürich ist im April 2009 – nota bene einen Monat nach dem Beschluss der eidgenössischen Räte – ein entsprechender Vorstoss eingereicht worden. Diese parlamentarische Initiative will die entstandene Lücke auf Bundesebene durch kantonales Recht füllen: Die Polizei soll in virtuellen Kommunikationsplattformen verdeckt auftreten dürfen. Zurzeit wird im Kanton Zürich in einer Arbeitsgruppe ein Gesetzesentwurf ausgearbeitet.
Es stellen sich nun die nachfolgenden Fragen, wie im Kanton Zug dieses Problem angegangen werden sollen

  1. Was war der Grund für die neue bundesrechtliche Regelung?
  2. Was gedenkt der Regierungsrat in Bezug auf die Cyberwar-Problematik zu tun und wie sehen die Reaktionen in anderen Kantonen aus?
  3. Wie werden unsere Kinder und Jugendlichen in den Chat-Räumen geschützt?
  4. Ist es möglich, im Kanton Zug weiterhin verdeckte Ermittlungen in Bezug auf die Internetkriminalität durchzuführen?
  5. Hat der Kanton Zug ohne Gesetzesänderungen genügend Handlungsspielraum in Bezug auf verdeckte Ermittlungen?
  6. Gibt es allenfalls Möglichkeiten, in Zusammenarbeit mit weiteren Kantonen dieses Problems Herr zu werden?

Walchwil, 15. November 2010

Mit vorzüglicher Hochachtung

Kantonsrat Moritz Schmid, Walchwil

Leerwohnungen Zuger Ansichten vom 16. Januar 2010

Wie im Kanton allgemein bekannt ist, ist der Leerwohnungsbestand sehr klein. Darum bin ich sehr erstaunt über die verschiedenen negativen Leserbriefe die wegen der geplanten Überbauung Löbern geschrieben werden. Dabei sollten wir froh sein, dass jemand sein Grundstück für Mietwohnungen zur Verfügung stellt und nicht das ganze Bauvolumen im Eigentum verkauft.
Kaum will ein Privater Wohnungen im Stadtgebiet erstellen hagelt es Kritik vom Feinsten anstatt dieses Bauvorhaben zu unterstützen, weil Mietwohnungen für die Stadtgemeinde eine Notwendigkeit darstellt.

Im gewissen Sinne habe ich Verständnis für solche Äusserungen, aber Aussicht kann und darf ein Bauvorhaben nicht verhindern. Mit der Landknappheit die in unserem Kanton herrschen, sind wir gezwungen in die Höhe zu bauen und wenn die Bauherrschaft noch gewillt ist auf einen Teil der möglichen Wohnungen und auf ein Geschoss zu verzichten, dann sollten die Nachbarn das akzeptieren und dankbar sein. Dank dem Betrieb einer Gärtnerei auf diesem Grundstück wurde die Überbauung nicht schon vor Jahren erstellt und die Bewohner des Löbernquartiers wurden nicht schon vor Jahren der Aussicht beraubt.

Das Land der Firma Landtwing Gartenbau ist in der Zone WG 4 eingezont und das ist schon seit längerer Zeit so. Seit ebenso langer Zeit wird immer über die prekäre Mietwohnungssituation diskutiert, und vom Kanton Zug oder von der Stadt Zug Wohnungen gefordert. Dabei darf es nicht Aufgabe der öffentlichen Hand sein Wohnungen zu bauen und zu verwalten. Erst recht nicht, wenn es Landeigentümer gibt, die gewillt sind diese Aufgabe übernehmen.

Um die Wohnungsnot auf dem geringen zur Verfügung stehenden Bauland zu lindern, müssen wir in die Höhe bauen und das soll auf dem Grundstück der Firma Landtwing im Löbernquartier geschehen. Dafür bleibt noch Grünfläche für eine angemessene Parkanlage zwischen den einzelnen Mehrfamilienhäusern.

Alles schreit von Rezession, Krisen oder Arbeitsplatzverluste und Kurzarbeit. Will jemand etwas dagegen tun wird mit allen Mitteln versucht dies auf dem Gerichtsweg zu verhindern, was wiederum zusätzliche Kosten generiert, die wiederum über die Mietkosten verrechnet werden müssen. Ich bin überzeugt: Die Bauherrschaft wie der Architekt wissen über die Ausnutzung des Grundstücks der ehemaligen Gärtnerei Landtwing Bescheid und sie werden es auch wenn auch in einem etwas reduzierterem Ausmass nutzen.

Hand aufs Herz, würden es die Leserbriefschreiber oder knurrenden Nachbarn bei Ihrem Grundstück nicht auch so handhaben?
Ich wünsche all Jenen die auf dieser Baustelle Arbeit erhalten und all Jenen die in einem dieser Häuser eine Wohnung erhalten viel Freude und Wohlergehen.

Kantonsrat und Fraktionschef Moritz Schmid, Walchwil

Motion von Moritz Schmid und Rudolf Balsiger betreffend Beplanung des Gaswerkareals vom 13. Januar 2010

Kürzlich hat der Regierungsrat eine Interpellation der Motionäre zur Beplanung des Gaswerkareals in dem Sinne beantwortet, dass insbesondere infolge Reservehaltung im Zusammenhang mit dem ZVB – Provisorium / Planung – Realisierung des VZ 3 das Gaswerkareal in keiner Weise überbaut werden könne. Die Motionäre nahmen die Antwort des Regierungsrates zwar zur Kenntnis, stellen aber fest, dass die dort angeführte Argumentation nicht überzeugt. Die Motionäre vertreten die Auffassung, dass ein so zentral gelegenes Geviert nicht länger brach stehen gelassen werden darf; sie sind der Überzeugung, dass vor dem Hintergrund des angedachten ZVB – Provisoriums durchaus Planungen ins Auge gefasst werden können. Aus diesem Grunde fordern wir den Regierungsrat auf

„auf dem Gaswerkareal eine unterirdische Parkierungsanlage so zu planen, dass darüberliegend ein ZVB-Provisorium jederzeit erstellt werden kann.“

Begründung:
Es ist bekannt, dass im Stadtzentrum sowie gerade bei den in der Nähe des Gaswerkareals liegenden Sportanlagen (EVZ-Stadion, Fussballstadion, und Fussballanlagen, Leichtatletik-Stadion,etc.) sowie dem Messegelände bei den Stierenstallungen zu wenig Parkierungsmög-lichkeiten bestehen. Aus diesem Grunde wäre es sachlogisch, auf dem Gaswerkareal eine zweigeschossige Tiefgarage mit maximal 500 Parkplätzen zu erstellen; dies nicht zuletzt auch deshalb, weil das Gaswerkareal durch die neu eröffnete Nordzufahrt bestens erschlossen ist. Diese Tiefgarage wäre so anzuordnen, dass sie unterirdisch zu liegen käme. Eine solche Anlage würde dann auch einem ZVB- Provisorium im Zusammenhang mit der Realisierung des VZ 3 sowie der Optimierung der ZVB-Anlage nicht im Wege stehen; die Erstellung eines Provisoriums wäre nach wie vor möglich.

Nach Aufhebung des ZVB-Provisoriums wären dann über der Tiefgarage weitere Infrastrukturvorhaben, wie beispielsweise eine Dreifachturnhalle mit Publikumszugang, was in der Stadt Zug ein Bedürfnis darstellt, denkbar.

Wir danken dem Regierungsrat für die zügige Behandlung vorliegender MotioN.

Die Motionäre:

Moritz Schmid & Rudolf Balsiger

Walchwil, 13. Januar 2010

Motion von Rudolf Balsiger, Moritz Schmid und Werner Villiger betreffend beschleunigte Realisierung eines wirkungsvollen und kostengünstigeren Stadttunnels und zugleich Einführung eines neuen Verkehrsregimes in der Innenstadt Zug

Am 29. November 2009 hat der Zuger Souverän dem Kreditbegehren des Regierungsrates und des Kantonsrates zur Realisierung der Tangente Zug/Baar mit grosser Mehrheit zugestimmt. Damit haben die Stimmberechtigten den Grundstein gelegt, das Gesamtverkehrskonzept im Raume Zug, Baar und Cham zu realisieren. Nach der Eröffnung der Nordzufahrt sowie der Zustimmung zur Tangente ist es sachlogisch, diese Konzeption mit der Realisierung des Stadttunnels zu komplettieren. Nicht zuletzt haben die Tangentengegner die Realisierung des Stadttunnels mit Vehemenz gefordert.

Der Baudirektor hat anlässlich des Festsetzungsverfahrens zum Stadttunnel im Kantonsrat versprochen den dafür notwendigen Projektierungskredit Ende 2010 vorzulegen.

In diesem Zusammenhang ird der Regierungsrat beauftragt, im Rahmen der Kreditvorlage einen wirkungsvollen aber erheblich kostengünstigeren, als den in Aussicht gestellten, Stadttunnel sowie ein neues Verkehrsregime in der Innenstadt Zug zu planen.

Begründung:

Im genannten Festsetzungsverfahren wurde seitens des Regierungsrates angeführt, dass:

  • der Stadttunnel den Stadtkern vom Casino bis zum Gubelloch umfahren soll;
  • Die Ägeristrasse (unterhalb Restaurant Rütli) an den Stadttunnel angeschlossen werden soll und vom Casino bis Ägeristrasse der Tunnel im Tagbau zu erstellen sei;
  • Infolge Anschluss Ägeristrasse an besagtem Ort eine Galerie entstehen soll sowie infolge knapper Platzverhältnisse mehrere Häuser entfernt werden müssen;
  • Vorgesehen sei, bei den ‚Terrassenhäuser’ die Gotthardstrasse zumindest in einer Fahrtrichtung (tunneleinwärts) anzuschliessen, was wiederum dazu führen könnte, dass im Raum Parkhotel den Tunnel im Tagbau zu realisieren wäre;
  • Das gesamte Bauwerk wie vorgeschlagen Investitionskosten von ca. 400 Mio Franken (ev. gar mehr!) auslösen würde.

Die Motionäre unterstützen die Realisierung des Stadttunnels und drängen auf eine beschleunigte Planung. Sie sind mit der vorgesehenen Ein/Ausfahrt beim Casino einverstanden. Die Anschlüsse Ägeri – und Gotthardstrasse sowie das Tunnelportal Gubelloch aber erscheinen fraglich. Die Motionäre können eine solche Version nicht mittragen, weil diese nicht notwendig ist und den Ausführungsprozess verlängern sowie wesentlich verteuern werden. Das Nordportal soll beim neuen Hotel ‚City Garden’ (Gubelstrasse/Bleichimattweg) zu stehen kommen.

Vorteil:

Der gesamte Tunnel kann im Untertagbau erstellt werden womit die Emissionen beim Bau und vor allem im Betrieb minimiert und die Kosten wesentlich reduziert werden können.

Konsequenz:

Der Verzicht auf den Anschluss Ägeristrasse erfordert flankierende Massnahmen beim Kolinplatz bspw. Rechtsabbiegeverbot Richtung Norden in die Neugasse, was den Verkehrsstrom zwingend in den Stadttunnel führt und so die Innenstadt entlastet.

Die angestrebte Verkehrsverminderung mit dieser neuen Tunnelführung muss eine verkehrsarme Vorstadt (Seestrasse) als Resultat herbeiführen, mit einem neuen Verkehrsregime auf dieser Kantonsstrasse.

Der Regierungsrat ist aufgefordert diese Anliegen zu prüfen und dem Kantonsrat im Hinblick auf das Projektierungskreditverfahren per Ende 2010 in den Grundzügen und wie dargelegt eine Entsprechende Machbarkeitsstudie samt flankierenden Massnahmen und eine allfällige Anpassung des kantonalen Richtplanes vorzulegen.

Zug, 14. Dezember 2009

Rudolf Balsiger
Moritz Schmid
Werner Villiger