Aktuell

Nein zum CO2-Gesetz

Leserbrief

Drei Gründe sprechen gegen das CO2–Gesetz:

Das neue CO2–Gesetz ist ungerecht, nutzlos und viel zu teuer.

Zu teuer, weil das neue CO2–Gesetz Benzin und Diesel um 12 Rappen verteuert, was Pendler, die nicht im Einzugsgebiet des ÖV-Netzes wohnen und auf das Auto angewiesen sind, zu stark belastet.

Gewerbebetriebe werden mit einer so massiven Verteuerung der CO2-Abgaben noch weniger konkurrenzfähig gegenüber dem internationalen Wettbewerb, da die Kosten sowieso nicht weiter verrechnet werden können.

Die Konsumenten werden bevormundet, wie wir es uns seit dem vergangenen und dem heutigen Jahr gewohnt sind.

Das neue CO2-Gesetz ist ungerecht, denn es bestraft die Familien, Pendler, Land- und Bergbevölkerung.

Die zahlreichen Abgaben sind eine grosse Umverteilungsmaschinerie. Wie das bei Bund und Kantonen funktioniert, haben wir dieses und letztes Jahr zur Genüge erlebt. Nichts funktioniert auf Anhieb und wenn, dann nur mit grossen Verlusten.

Gutes Verhalten soll belohnt werden, schlechtes Verhalten wird bestraft. Zahlreiche Bürger haben aber gar keinen Einfluss, ob sie sich gut oder schlecht verhalten.

Für Personen mit niedrigem Einkommen sind 200 Franken CO2-Abgaben pro Jahr wie zum Beispiel für zusätzliche Benzin, Heizöl und Mieterabgaben einschneidend. Zudem steigt der Druck zur Anschaffung eines Elektrmobils.

Es ist klar, das ist erst der Anfang. Wenn das CO2-Gesetz durchkommt, werden in einem nächsten Schritt noch schärfere Massnahmen gefordert.

Das zur Abstimmung stehende Gesetz ist kein gutschweizerischer Kompromiss wie von höchster Stelle behauptet wird, sondern ein radikales, völlig überladenes Gesetz. Dieser Weg führt hin zu einem sozialistischen Gesellschaftsmodell. Solche Tendenzen haben in Vergangenheit immer nur zu Elend, Not und Niedergang geführt.

Darum stimme ich NEIN zu einem überladenen und missratenen Gesetz.

Moritz Schmid, alt Kantonsratspräsident, Walchwil

Von Hellsehern und Angstmachern

Leserbrief zur Begrenzungsinitiative

Mich erstaunt immer wieder, wie die Gegner der Begrenzungsinitiative immer im Voraus wissen wollen, was nach den Abstimmungen geschehen wird. Immer wieder flössen sie dem Wahlvolk mit Unwahrheiten Angst ein, wie auch bei der von der SVP lancierten Begrenzungsinitiative. Die wirtschaftliche Bedeutung der Bilateralen I wird massiv überschätzt. Ganz ähnliche Drohungen gab es nämlich schon 1992 vor der Abstimmung über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Doch was ist damals nach all den Drohungen und Schlechtmacherei derselben Parteien und Angstmacher nach dem Nein von Volk und Ständen geschehen? Der Schweizer Wirtschaft ging es wesentlich besser als derjenigen der EU. Damit stimme ich mit Überzeugung Ja zur Begrenzungsinitiative.

Die Gegner der Initiative, Mitte und Linksparteien, haben nichts Besseres zu tun, als den Wortlaut der Initiative zu verdrehen. Richtig ist, es werden auch keine bilateralen Verträge mit der EU gekündigt wie es die Gegnerschaft immer glauben machen will. Die Schweizer Bevölkerung muss wissen, dass es sich die EU gar nicht leisten kann, die bilateralen Verträge mit uns zu kündigen.

Es geht einzig darum, dass wir Schweizer wieder selber bestimmen, wer und wie viel Fachkräfte wir in unser eigenes Land lassen wollen. Jeder Wirtschaftszweig so wie die Agrarindustrie, hat nach wie vor die Möglichkeit, entsprechendes Fachpersonal im Ausland zu rekrutieren und bei Bedarf in die Schweiz zu holen.

Darum stimme ich am 27. September Ja zur Begrenzungsinitiative.


alt Kantonsratspräsident
Moritz Schmid, Walchwil

JA für eine massvolle Zuwanderung

Leserbrief Begrenzungsinitiative

Seit der Einführung der vollen Personenfreizügigkeit vor 13 Jahren haben sich rund eine Million Zuwanderer in unsere kleine Schweiz gedrängt. Die Folgen sind für uns tagtäglich sicht- und spürbar. Immer teurer werdende Wohnungen und Immobilien, überfüllte Bahnen, Busse, verstopfte Strassen und zubetonierte Grünflächen.

Ein JA zur Begrenzungsinitiative ist ein JA für eine massvolle Zuwanderung!

Mit der Annahme der «Begrenzungsinitiative» kann das Schweizervolk diese Masslosigkeit beenden und die Zuwanderung wieder selbstständig steuern.

Die ungebremste Zuwanderung bringt vor allem ältere Arbeitnehmende massiv in Bedrängnis. Sie werden zunehmend durch günstigere ausländische Arbeitskräfte ersetzt, und das wird sich früher oder später in der Sozialhilfe auswirken.

Dass die Personenfreizügigkeit den Fachkräftemangel behebt ist ein Märchen. Dieser besteht auch nach 13 Jahren Personenfreizügigkeit. Der Grund ist, nur jeder fünfte EU Zuwanderer ist eine gesuchte Fachkraft. Der Rest sind vor allem billige Hilfsarbeiter, die sich zu günstigsten Tarifen anbieten. Wir müssen der Wirtschaft ermöglichen diejenigen Fachkräfte zu rekrutieren, die sie benötigt.

Heute hat jeder EU-Ausländer das Recht, samt Familie in die Schweiz einzuwandern und hier eine Stelle zu suchen oder anzunehmen, völlig unabhängig von Ausbildung oder Qualifikationen. Die Schweiz ist wegen ihres hohen Lohnniveaus, den gut ausgebauten Sozialleistungen ein Magnet für viele Zuwanderer.

Machen wir weiter wie bisher, dann ist eine 10-Millionen-Schweiz schon bald Realität. Immer mehr Erholungsraum muss für mehr Wohnungen, Schulhäuser und öffentliche Bauten geopfert werden. Und wo nehmen wir unser immer enger werdenden Erholungsraum her.

Im Dezember 2016 hat das Schweizer Parlament die vom Volk und Ständen angenommene Masseneinwanderungsinitiative der SVP nicht einmal ansatzweise umgesetzt. Der Verfassungsauftrag, welcher eine selbstständige Steuerung der Zuwanderung durch Kontingente und Höchstzahlen verlangt, wurde mit Füssen getreten.

Im Juni 2019 machte der Bundesrat sein Vorhaben bekannt, eine aus Steuern finanzierte Überbrückungsleistung einzuführen, explizit um die Begrenzungsinitiative zu bekämpfen. National- und Ständerat peitschten die Vorlage im Eilzugstempo durch die parlamentarische Beratung, um noch vor der Abstimmung über die BGI behaupten zu können, man habe etwas unternommen gegen die Altersarbeitslosigkeit. Aber zuvor wurde jahrelang behauptet, die Personenfreizügigkeit habe keine Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. Die mit Schwierigkeiten kämpfende AHV lässt grüssen. Da tut sich Bundesrat und Parlament schwer, diese auf ebenso kulante Art und Weise zu sanieren.

Selten hat man eine so intensive Kampagne von Bundesrat und Parlament erfahren. Angeführt von FDP-Bundesrätin Keller-Suter und unterstützt von allen Parteien ausser der SVP, allen bürgerlichen und linken Verbänden sowie den Medien, die die Chance wittern, die Begrenzungsinitiative am 27. September 2020 zu versenken.

Die wirtschaftliche Bedeutung der Bilateralen I wird massiv überschätzt. Ganz ähnliche Drohungen gab es nämlich schon 1992 vor der Abstimmung über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Doch was ist damals nach dem Nein von Volk und Ständen geschehen? Der Schweizer Wirtschaft ging es wesentlich besser als derjenigen der EU.

Damit stimme ich mit Überzeugung JA zur Begrenzungsinitiative.


alt Kantonsratspräsident
Moritz Schmid, Walchwil

Standpunkte Zuger Presse – Armut in der Schweiz

In der reichen Schweiz rutschen immer mehr Menschen in die Armut ab. Das Hilfswerk Caritas schätzt, dass zurzeit zwischen 700’000 und 900’000 Bürgerinnen und Bürger Sozialhilfe beanspruchen. Vor vier Jahren hat die Caritas noch 1 Million gezählt. Caritas will nun gegen diese wachsende Armut vorgehen und legt einen entsprechenden Aktionsplan vor.

Ist es Aufgabe der Caritas Armut in der Schweiz auf populistische Art zu bekämpfen oder will Sie auf billige Art und Weise auf sich aufmerksam machen und so ungebührend Spendengelder einkassieren?

Zug gilt gemeinhin als der Kanton, in dem viele gutbetuchte Menschen leben. Doch auch hier leben längst nicht alle in Saus und Braus. Schätzungsweise 500 betagte Menschen müssen hier mit ganz wenig Geld auskommen.

Wie dieses Leben in Armut aussieht, berichtet eine Seniorin. Sie hat knapp 3000 Franken im Monat zur Verfügung – sie reichen für das Nötigste. Als arm empfindet sie sich dennoch nicht.

Trotz AHV und Ergänzungsleistungen sind drei bis vier Prozent der Rentner in der Schweiz arm. Zu diesem Schluss kommt eine Studie der Stiftung Pro Senectute.

Die Senioren erhalten bei Bedarf Ergänzungsleistungen und andere Beihilfen, die Invaliden ebenfalls Renten mit Ergänzungsleistungen, und die ausgesteuerten Arbeitslosen haben noch als letztes Sicherungsnetz die Sozialhilfe. Unser System bildet zuwenig Anreiz zum aus der Armut rauszukommen. Man geht immer davon aus: Es soll mit staatlicher Hilfe die eigentliche Armut verhindert werden.

Es gibt keine Armut, weil die Armut durch die sozialen Werke aufgefangen wird.

Das Problem der Working Poor entsteht nicht primär wegen zu tiefer Marktlöhne, sondern infolge zu hoher Einkommensgarantien für ein Leben ohne Arbeit. Dies schwächt den Anreiz, bei geringem Entgelt überhaupt Arbeit zu suchen, genauso wie die Ergänzungsleistungen einen Anreiz zur Frühpensionierung nach sich ziehen.

Armut ist eine Frage der Definition. Eine Armutsgrenze, die nirgendwo so berechnet wird wie bei uns.

Allein die nötige Anpassung an die OECD-Statistik wird die Armutsquote massiv senken.

Arm in der reichen Schweiz ein Luxusproblem. In der Schweiz können mit wenigen Ausnahmen alle überleben.

Kantonrat/Fraktionschef Moritz Schmid, Walchwil

NEIN ZUR VERSTAATLICHUNG DER FAMILIE

Die staatliche Rundumbetreuung des Einzelnen scheint zum Leitgedanken des Wohlfahrtsstaates geworden zu sein. Damit bereits für die Kleinsten gesorgt ist, soll der Staat künftig ein «bedarfsgerechtes Angebot an familien- und schulergänzenden Tagesstrukturen» bereitstellen.

Wenn Uno-Instanzen empfehlen, ein Prozent des Bruttoinlandprodukts für die ausserfamiliäre Betreuung im Vorschulalter auszugeben, bedeutet dies für die Schweiz jährliche Ausgaben von 5,5 Milliarden Franken. Heute geben wir etwa einen Fünftel dieses Betrags aus. Doch soll die Bildung, Betreuung und Erziehung der Kinder wirklich vollständig vom Staat geregelt werden?

Die zunehmende staatliche Bürokratie im Familienbereich ist ungesund, ja absurd. Nur zu gut erinnern wir uns an die Kinderbetreuungsverordnung mit den diversen Bewilligungspflichten für das Hüten von Kindern. Hätte sich damals das Justizdepartement durchgesetzt, wäre die Betreuung von Kindern bereits heute bis ins Detail geregelt: Nachbarn, Freunde, Onkel und Tanten brauchten eine staatliche Bewilligung, um regelmässig ihre Neffen, Nichten oder Nachbarskinder beaufsichtigen zu dürfen. Die entsprechende Verordnung, welche eine Bewilligungspflicht für die Betreuung durch Tanten und Onkel vorgesehen hätte, zog das EJPD erst auf massiven öffentlichen Druck zurück. Nun soll es im selben Stil weitergehen.

Kantonsrat Moritz Schmid, Walchwil

Das ist beschämend

Der Verein Zuger Wanderwege ist ein engagierter und mit lokaler Sachkenntnis ausgestatteter Verein. Er pflegt und entwickelt das Zuger Wanderwegnetz und unterhält verschiedene Wegabschnitte sowie die Signalisation.

Für diese Arbeiten wäre eigentlich der Kanton Zug, das heisst die Baudirektion zuständig. Der motivierte Verein Zuger Wanderwege hat diese Aufgaben während vielen Jahren kostengünstig und mit viel Einsatz zur grossen Zufriedenheit vieler begeisterter Wanderfreunde erfüllt. Zwischen dem Verein Zuger Wanderwege und der Baudirektion besteht eine Leistungsvereinbarung. Um diese vielfältigen Arbeiten ausführen zu können ist aber auch viel Freiwilligenarbeit angesagt. Von den insgesamt 5‘182 Arbeitsstunden werden 43%, das heisst rund 2’228 Stunden als Freiwilligenarbeit geleistet.

Viele Komplimente haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter immer wieder motiviert landauf und landab Stangen zu richten, Wegweiser zu malen, Wege in Ordnung zu bringen und vieles mehr.

Dank der Wertschätzung für die geleisteten Arbeiten will nun die Baudirektion dem Verein Zuger Wanderwege die Entschädigung dank dem kantonalen Sparprogramm um Fr. 40’000.00 kürzen. Das ist schlicht beschämend und unverständlich für einen Kanton Zug, ganz besonders aber, wenn man weiss, dass gewisse Institutionen grosszügig aus dem Lotteriefond bedient werden.

Dass dem Verein nun die Lust an der freiwilligen Gratisarbeit vergeht ist nur verständlich. Wenn man bedenkt, was weiter auf die Zuger Wanderwege und besonders die Baudirektion zukommt, wenn auch die Radwege noch in die Verfassung aufgenommen werden müssen. Unausgegorene Ideen über zu erstellende Radwege werden losgetreten. Das wird Unsummen von Geld verschlingen und die Kosten werden ein neues Sparprogramm hervorrufen.

Wenn man einem Verein, der Freiwilligenarbeit leistet auf diese Art und Weise die Zähne zieht, ist es ganz einfach tragisch. Ich hoffe sehr, dass eine vernünftige und einvernehmliche Lösung gefunden wird, im Interesse Aller.

Kantonsrat Moritz Schmid, Walchwil