Aktuell

Interpellation von Moritz Schmid betreffend verdeckte Ermittlungen auf Internetkriminalität vom 15. November 2010

Ab dem 1. Januar 2011 könnten Pädophile im Internet in Online-Chatrooms ein leichtes Spiel haben.
Das eidgenössische Parlament in Bern hat beschlossen, dass die Polizei verdeckte Ermittlungen im Netz nicht mehr so einfach wie zuvor vornehmen kann. Namentlich die Ermittlungsbehörden erkennen darin ein Hindernis für ihre Arbeit. Die Kantone sind nun gefordert. Wollen sie die Arbeit ihrer Ermittlungsbehörden erleichtern, müssen sie eigene Gesetze für die verdeckte Ermittlung erlassen.

In anderen Kantonen ist bereits entsprechend mit parlamentarischen Vorstösse reagiert worden. Insbesondere im Kanton Zürich ist im April 2009 – nota bene einen Monat nach dem Beschluss der eidgenössischen Räte – ein entsprechender Vorstoss eingereicht worden. Diese parlamentarische Initiative will die entstandene Lücke auf Bundesebene durch kantonales Recht füllen: Die Polizei soll in virtuellen Kommunikationsplattformen verdeckt auftreten dürfen. Zurzeit wird im Kanton Zürich in einer Arbeitsgruppe ein Gesetzesentwurf ausgearbeitet.
Es stellen sich nun die nachfolgenden Fragen, wie im Kanton Zug dieses Problem angegangen werden sollen

  1. Was war der Grund für die neue bundesrechtliche Regelung?
  2. Was gedenkt der Regierungsrat in Bezug auf die Cyberwar-Problematik zu tun und wie sehen die Reaktionen in anderen Kantonen aus?
  3. Wie werden unsere Kinder und Jugendlichen in den Chat-Räumen geschützt?
  4. Ist es möglich, im Kanton Zug weiterhin verdeckte Ermittlungen in Bezug auf die Internetkriminalität durchzuführen?
  5. Hat der Kanton Zug ohne Gesetzesänderungen genügend Handlungsspielraum in Bezug auf verdeckte Ermittlungen?
  6. Gibt es allenfalls Möglichkeiten, in Zusammenarbeit mit weiteren Kantonen dieses Problems Herr zu werden?

Walchwil, 15. November 2010

Mit vorzüglicher Hochachtung

Kantonsrat Moritz Schmid, Walchwil

Rentenkürzung

Die 2. Senkung des Umwandlungssatzes nach nur fünf Jahren finde ich völlig unnötig. Das Argument, dass die Bevölkerung älter wird stimmt zwar, Gegenargumente zu dieser Begründung liegen ebenfalls vor.

Es war doch bei der Rentenkürzung 2005 schon das Hauptargument.

So wurde damals eine Kürzung in Etappen beschlossen. Die letzte Kürzung wird im Jahr 2014 umgesetzt. Diese erneute Kürzung würde eine Leistungseinbusse von über zehn Prozent zur Folge haben. Vor nicht all zu langer Zeit war Altersarmut in aller Leute Munde. Es wurde in Zeitungen, Radio, und Fernseher berichtet. Und jetzt kommt schon der nächste Hammer auf die Kleinverdienenden in unserer Gesellschaft.

Ich finde es nicht angebracht, dass der National- und Ständeräte fordert wegen wenigen Jahren mit tieferen Zinsen den Umwandlungssatz zu senken. Die Renditen sollen langfristig betrachtet werden. Der Umwandlungssatz wurde ja auch nicht erhöht, als an der Börse jahrelang Traumrenditen erzielt wurden.

Es kommt mir vor, wie wenn National- und Ständerat nur die Bonis und Gebühren der Versicherungsgesellschaften sichern will und nicht die Rente unserer Arbeitnehmer.

Deshalb stimme ich am 7. März gegen die Senkung des Umwandlungssatzes.

SVP Kantonsrat Moritz Schmid, Walchwil

Zur Noteninitiative

Wie der Gewerbeverband: 2 x Ja am 11. März

Am 11. März stimmen wir im Kanton Zug über die Verfassungsinitiative für das Notenobligatorium und gegen Schulexperimente ohne Noten sowie die Gesetzesinitiative

Wiedereinführung von Noten ab der 2. Klasse ab.

Als überzeugter Gewerbevertreter befolge ich die Parole des kantonalen Gewerbeverbandes und stimme zwei Mal Ja. Weil ich zudem als Kantonsrat weiss, dass das Parlament innert drei Jahren drei Mal Nein zu früheren Noten gesagt hat, möchte ich die Bestimmung in der Kantonsverfassung haben. Denn die Kantonsverfassung kann vom Parlament nicht abgeändert werden, sondern nur vom Volk. Deshalb bin ich bei der Stichfrage für die Verfassungsinitiative.

Sicher ist sicher.

Kantonsrat Moritz Schmid, Walchwil

Schulnoten – Schädigen Noten unsere Kinder?

Ich behaupte: Nein! Dass unsere Kinder, wenn sie in die Schule kommen, auch einem gewissen Leistungsdruck ausgesetzt werden, ist sicherlich nicht das, was schädlich ist für unsere Kinder. Im Gegenteil, sie lernen von Anfang an, dass sie auch etwas dafür tun müssen, um etwas zu erreichen. Nicht anders wird es ihnen ihr Leben lang ergehen. Wie sagt doch ein altes Sprichwort: „Ohni nüd, gits nüd.“ Die SVP setzt sich dafür ein, dass unsere Kinder gestärkt in die Welt hineinwachsen. Wenn wir unsere Kinder vor Schädigungen verschonen wollen, dann schonen wir sie besser vor der Verweichlichung, Gewalt und Respektlosigkeit. Damit würden wir der ganzen Menschheit einen Gefallen tun.

KR. Moritz Schmid, Walchwil, Fraktionschef

Leerwohnungen Zuger Ansichten vom 16. Januar 2010

Wie im Kanton allgemein bekannt ist, ist der Leerwohnungsbestand sehr klein. Darum bin ich sehr erstaunt über die verschiedenen negativen Leserbriefe die wegen der geplanten Überbauung Löbern geschrieben werden. Dabei sollten wir froh sein, dass jemand sein Grundstück für Mietwohnungen zur Verfügung stellt und nicht das ganze Bauvolumen im Eigentum verkauft.
Kaum will ein Privater Wohnungen im Stadtgebiet erstellen hagelt es Kritik vom Feinsten anstatt dieses Bauvorhaben zu unterstützen, weil Mietwohnungen für die Stadtgemeinde eine Notwendigkeit darstellt.

Im gewissen Sinne habe ich Verständnis für solche Äusserungen, aber Aussicht kann und darf ein Bauvorhaben nicht verhindern. Mit der Landknappheit die in unserem Kanton herrschen, sind wir gezwungen in die Höhe zu bauen und wenn die Bauherrschaft noch gewillt ist auf einen Teil der möglichen Wohnungen und auf ein Geschoss zu verzichten, dann sollten die Nachbarn das akzeptieren und dankbar sein. Dank dem Betrieb einer Gärtnerei auf diesem Grundstück wurde die Überbauung nicht schon vor Jahren erstellt und die Bewohner des Löbernquartiers wurden nicht schon vor Jahren der Aussicht beraubt.

Das Land der Firma Landtwing Gartenbau ist in der Zone WG 4 eingezont und das ist schon seit längerer Zeit so. Seit ebenso langer Zeit wird immer über die prekäre Mietwohnungssituation diskutiert, und vom Kanton Zug oder von der Stadt Zug Wohnungen gefordert. Dabei darf es nicht Aufgabe der öffentlichen Hand sein Wohnungen zu bauen und zu verwalten. Erst recht nicht, wenn es Landeigentümer gibt, die gewillt sind diese Aufgabe übernehmen.

Um die Wohnungsnot auf dem geringen zur Verfügung stehenden Bauland zu lindern, müssen wir in die Höhe bauen und das soll auf dem Grundstück der Firma Landtwing im Löbernquartier geschehen. Dafür bleibt noch Grünfläche für eine angemessene Parkanlage zwischen den einzelnen Mehrfamilienhäusern.

Alles schreit von Rezession, Krisen oder Arbeitsplatzverluste und Kurzarbeit. Will jemand etwas dagegen tun wird mit allen Mitteln versucht dies auf dem Gerichtsweg zu verhindern, was wiederum zusätzliche Kosten generiert, die wiederum über die Mietkosten verrechnet werden müssen. Ich bin überzeugt: Die Bauherrschaft wie der Architekt wissen über die Ausnutzung des Grundstücks der ehemaligen Gärtnerei Landtwing Bescheid und sie werden es auch wenn auch in einem etwas reduzierterem Ausmass nutzen.

Hand aufs Herz, würden es die Leserbriefschreiber oder knurrenden Nachbarn bei Ihrem Grundstück nicht auch so handhaben?
Ich wünsche all Jenen die auf dieser Baustelle Arbeit erhalten und all Jenen die in einem dieser Häuser eine Wohnung erhalten viel Freude und Wohlergehen.

Kantonsrat und Fraktionschef Moritz Schmid, Walchwil

Motion von Moritz Schmid und Rudolf Balsiger betreffend Beplanung des Gaswerkareals vom 13. Januar 2010

Kürzlich hat der Regierungsrat eine Interpellation der Motionäre zur Beplanung des Gaswerkareals in dem Sinne beantwortet, dass insbesondere infolge Reservehaltung im Zusammenhang mit dem ZVB – Provisorium / Planung – Realisierung des VZ 3 das Gaswerkareal in keiner Weise überbaut werden könne. Die Motionäre nahmen die Antwort des Regierungsrates zwar zur Kenntnis, stellen aber fest, dass die dort angeführte Argumentation nicht überzeugt. Die Motionäre vertreten die Auffassung, dass ein so zentral gelegenes Geviert nicht länger brach stehen gelassen werden darf; sie sind der Überzeugung, dass vor dem Hintergrund des angedachten ZVB – Provisoriums durchaus Planungen ins Auge gefasst werden können. Aus diesem Grunde fordern wir den Regierungsrat auf

„auf dem Gaswerkareal eine unterirdische Parkierungsanlage so zu planen, dass darüberliegend ein ZVB-Provisorium jederzeit erstellt werden kann.“

Begründung:
Es ist bekannt, dass im Stadtzentrum sowie gerade bei den in der Nähe des Gaswerkareals liegenden Sportanlagen (EVZ-Stadion, Fussballstadion, und Fussballanlagen, Leichtatletik-Stadion,etc.) sowie dem Messegelände bei den Stierenstallungen zu wenig Parkierungsmög-lichkeiten bestehen. Aus diesem Grunde wäre es sachlogisch, auf dem Gaswerkareal eine zweigeschossige Tiefgarage mit maximal 500 Parkplätzen zu erstellen; dies nicht zuletzt auch deshalb, weil das Gaswerkareal durch die neu eröffnete Nordzufahrt bestens erschlossen ist. Diese Tiefgarage wäre so anzuordnen, dass sie unterirdisch zu liegen käme. Eine solche Anlage würde dann auch einem ZVB- Provisorium im Zusammenhang mit der Realisierung des VZ 3 sowie der Optimierung der ZVB-Anlage nicht im Wege stehen; die Erstellung eines Provisoriums wäre nach wie vor möglich.

Nach Aufhebung des ZVB-Provisoriums wären dann über der Tiefgarage weitere Infrastrukturvorhaben, wie beispielsweise eine Dreifachturnhalle mit Publikumszugang, was in der Stadt Zug ein Bedürfnis darstellt, denkbar.

Wir danken dem Regierungsrat für die zügige Behandlung vorliegender MotioN.

Die Motionäre:

Moritz Schmid & Rudolf Balsiger

Walchwil, 13. Januar 2010

Motion von Rudolf Balsiger, Moritz Schmid und Werner Villiger betreffend beschleunigte Realisierung eines wirkungsvollen und kostengünstigeren Stadttunnels und zugleich Einführung eines neuen Verkehrsregimes in der Innenstadt Zug

Am 29. November 2009 hat der Zuger Souverän dem Kreditbegehren des Regierungsrates und des Kantonsrates zur Realisierung der Tangente Zug/Baar mit grosser Mehrheit zugestimmt. Damit haben die Stimmberechtigten den Grundstein gelegt, das Gesamtverkehrskonzept im Raume Zug, Baar und Cham zu realisieren. Nach der Eröffnung der Nordzufahrt sowie der Zustimmung zur Tangente ist es sachlogisch, diese Konzeption mit der Realisierung des Stadttunnels zu komplettieren. Nicht zuletzt haben die Tangentengegner die Realisierung des Stadttunnels mit Vehemenz gefordert.

Der Baudirektor hat anlässlich des Festsetzungsverfahrens zum Stadttunnel im Kantonsrat versprochen den dafür notwendigen Projektierungskredit Ende 2010 vorzulegen.

In diesem Zusammenhang ird der Regierungsrat beauftragt, im Rahmen der Kreditvorlage einen wirkungsvollen aber erheblich kostengünstigeren, als den in Aussicht gestellten, Stadttunnel sowie ein neues Verkehrsregime in der Innenstadt Zug zu planen.

Begründung:

Im genannten Festsetzungsverfahren wurde seitens des Regierungsrates angeführt, dass:

  • der Stadttunnel den Stadtkern vom Casino bis zum Gubelloch umfahren soll;
  • Die Ägeristrasse (unterhalb Restaurant Rütli) an den Stadttunnel angeschlossen werden soll und vom Casino bis Ägeristrasse der Tunnel im Tagbau zu erstellen sei;
  • Infolge Anschluss Ägeristrasse an besagtem Ort eine Galerie entstehen soll sowie infolge knapper Platzverhältnisse mehrere Häuser entfernt werden müssen;
  • Vorgesehen sei, bei den ‚Terrassenhäuser’ die Gotthardstrasse zumindest in einer Fahrtrichtung (tunneleinwärts) anzuschliessen, was wiederum dazu führen könnte, dass im Raum Parkhotel den Tunnel im Tagbau zu realisieren wäre;
  • Das gesamte Bauwerk wie vorgeschlagen Investitionskosten von ca. 400 Mio Franken (ev. gar mehr!) auslösen würde.

Die Motionäre unterstützen die Realisierung des Stadttunnels und drängen auf eine beschleunigte Planung. Sie sind mit der vorgesehenen Ein/Ausfahrt beim Casino einverstanden. Die Anschlüsse Ägeri – und Gotthardstrasse sowie das Tunnelportal Gubelloch aber erscheinen fraglich. Die Motionäre können eine solche Version nicht mittragen, weil diese nicht notwendig ist und den Ausführungsprozess verlängern sowie wesentlich verteuern werden. Das Nordportal soll beim neuen Hotel ‚City Garden’ (Gubelstrasse/Bleichimattweg) zu stehen kommen.

Vorteil:

Der gesamte Tunnel kann im Untertagbau erstellt werden womit die Emissionen beim Bau und vor allem im Betrieb minimiert und die Kosten wesentlich reduziert werden können.

Konsequenz:

Der Verzicht auf den Anschluss Ägeristrasse erfordert flankierende Massnahmen beim Kolinplatz bspw. Rechtsabbiegeverbot Richtung Norden in die Neugasse, was den Verkehrsstrom zwingend in den Stadttunnel führt und so die Innenstadt entlastet.

Die angestrebte Verkehrsverminderung mit dieser neuen Tunnelführung muss eine verkehrsarme Vorstadt (Seestrasse) als Resultat herbeiführen, mit einem neuen Verkehrsregime auf dieser Kantonsstrasse.

Der Regierungsrat ist aufgefordert diese Anliegen zu prüfen und dem Kantonsrat im Hinblick auf das Projektierungskreditverfahren per Ende 2010 in den Grundzügen und wie dargelegt eine Entsprechende Machbarkeitsstudie samt flankierenden Massnahmen und eine allfällige Anpassung des kantonalen Richtplanes vorzulegen.

Zug, 14. Dezember 2009

Rudolf Balsiger
Moritz Schmid
Werner Villiger

Harmos

HarmoS verlangt von allen Beitrittskantonen die obligatorische Schaffung flächendeckender Tagesstrukturen zur ausserschulischen Kinderbetreuung. Deren Nutzung ist zwar freiwillig. Vage wird festgehalten, dass Eltern, welche diese Tagesstrukturen nutzen, Kostenbeiträge daran zu leisten hätten. Längst ist dabei klar, dass diese Tagesstrukturen nicht genutzt würden, wenn dafür volle Kostendeckung verlangt würde. Die Tagesstrukturen sind schlicht zu teuer. Es zeichnet sich ab, dass nur Eltern mit steuerbarem Familieneinkommen von jährlich über hunderttausend Franken für die Inanspruchnahme der Tagesstrukturen voll Kostenpflichtig erklärt werden. Hunderttausend Franken Einkommen erreichen in der Schweiz allerdings junge Familien mit Kinder nur sehr selten. Die Konsequenz: Der Löwenanteil der Kosten wird dem Steuerzahler aufgebrummt. Die Eltern werden vom Staat also aus der Aufgabe entlassen, mit ihren Kindern zusammen deren Schul- und auch Lebensprobleme zu bewältigen und zu meistern. Sie werden zu blossen „Sonntags- und Freizeiteltern“. Ist dass das was unsere Kinder brauchen? Nein. Und darum Nein zu HarmoS.

Wer HarmoS zustimmt, der entmachtet den eigenen Kanton in Volkschulfragen vollständig, weil Konkordatsrecht gemäss schweizerischen Rechtsordnung das kantonale Recht bricht. Wer die Entmachtung der Kantone verhindern will, darf HarmoS nicht zustimmen Konkordatsrecht bricht kantonales Recht.

Mit ein Grund, dass ich Nein zu HarmoS sage.

KR Moritz Schmid, Walchwil

Walchwil, 14. September 2009

Antwort zu den Leserbriefen vom 20. Mai 2009 betreffend Tangente Zug-Baar

Antwort zu den Leserbriefen vom 20. Mai 2009 betreffend Tangente Zug-Baar mit den Titeln: “Eine Begegnung der besonderen Art” sowie “Umfahrung und Hirzel-Strassentunnel anstatt die Tangente Zug/Baar”

In den genannten Leserbriefen der Herren Andermatt und Barmettler wird das Strassenbauprojekt Tangent Zug-Baar ins Fegefeuer beordert. Nichts, aber auch gar nichts Gutes wird an diesem Projekt gesehen. Der Eine moniert die ungenügende Verkehrsreduktion mit dem lächerlichen Hinweis, dass die Tangente nur eine Begegnung sicherstelle, nämlich jene mit der Kühlerhaube und der Andere setzt seine Nase als Verkehrsingenieurspezialist in die Luft und schnaubt uns eine andere und aus seiner Sicht viel geeignetere Linienführung vor und weiss auch, wie die Kreuzungen auszubauen sind – Kreisel statt Ampeln. Letzterer bringt den Hirzelstrassentunnel ins Gespräch und gaukelt uns Fakten vor, die so nicht stimmen: Erstens ist der Hirzelstrassentunnel noch nicht im Zuger Richtplan eingetragen (der Baudirektor wird diese Vorlage nach erheblicherklärter Motion der SVP vom letzten Jahr nächstens dem Kantonsrat vorlegen, nachdem die entsprechende Studie zwischen den Ständen Zürich und Zug kürzlich abgeschlossen worden ist) und zweitens liegt eine Realisierung eines Hirzelstrassentunnels in der Zuständigkeit des Bundes; National- und Ständerat müssen aber den Sachplan Verkehr im 2010 vorerst noch bestätigen. Ob und wann ein Tunnel gebaut wird, liegt dann nicht in unserer Hand.

Ohne aber nun weiter die von den Leserbriefschreibern in die Luft gesetzten Behauptungen und “gut gemeinten” Empfehlungen ins richtige Licht zu rücken, zeigen diesee Schreiberlinge (wie aber auch schon frühere) eines: Seit bald Jahrzehnten kommt schier von allseits die Forderung nach Verkehrsinfrastrukturen (auch und insbesondere für den Individualverkehr) auf, es werden durch die Baudirektion auftragstreu in regelmässigen Zeitabständen Konzepte und Projekte vorgelegt, die von der Politik und vom Bürgertum gefordert werden und ……. und wenn es an das Realisieren solcher Projekte gehen sollte, dann werden diese schlecht gemacht; aber realistische Alternativlösungen bleiben aus. Mit Alternativlösungen wären solche gemeint, die dann wirklich auch innert nützlicher Frist realisierbar wären und nicht solche, wie einer der beiden Leserbriefschreiber vorschlägt – solche können als unüberlegte Hüftschüsse und somit als Schnapsidee abgetan werden. Und dieses Prozedere wiederholt sich allemal wieder und wieder und wieder …….

Was erwarte ich als verantwortungsbewusster Bürger und Politiker vom Zuger-Volk? Ich erwarte, dass die Augen vor der Realität nicht verschlossen werden! Wir haben tagtäglich mehr und mehr Verkehr auf den Strassen, die Mobilität steigt und die Staus nehmen zu. Dies ist ein Faktum und gesellschaftsinhärent. Also machen wir uns nichts vor und packen nun die Chance, einem wirklich guten Projekt, welches Bestandteil eines Gesamtverkehrskonzeptes ist, zum Durchbruch zu verhelfen. Lassen wir uns nicht wie früher durch scheinheilige Argumente an der Nase herumführen. Diesbezüglich haben wir beste negative Erfahrungen gemacht, indem trotz Notwendigkeit schon im letzten Jahrhundert Projekte zerredet worden sind, die so schlecht auch nicht gewesen und die heute gebaut wären; wohl niemand würde diese Projekte (ich spreche unter anderen von der gescheiterten UZB) heute schlecht reden, nein: Wir alle würden ohne Groll und ohne Wenn und Aber genüsslich oder gestresst diese Strassenverbindungen dankbar benützen.

Der jetzt amtierende Baudirektor gibt erfreulichen Zug ins Kamin – und das hat seine Gründe: Wir brauchen Verkehrsentlastungen, wir brauchen Verkehrsverbindungen, wir brauchen Verkehrsreduktionen, um dem öffentlichen Busverkehr mehr Spielraum zu geben, wir brauchen ein funktionierendes Verkehrskonzept, das die zu langen Staus mindert! Der Kanton Zug ist in den letzten Jahrzehnten alles andere als still gestanden – und wird nicht still stehen bleiben. Demgegenüber ist hingegen seit Ende der 70er-Jahren des vorigen Jahrhunderts der kantonale Strassenbau still gestanden. Also packen wir es richtig an, zeigen Flagge und Mut für eine gute Lösung und lassen uns von so “unglaublichen” Wahrsagern und Schwarzmalern nicht ständig irritieren und düpieren. Der Leidensdruck steht vor der Türe und schlägt – wenn er es noch nicht gemacht hat – bald vollends zu.

Moritz Schmid
Fraktionschef SVP Kanton Zug

Walchwil, 20. Mai 2009

Motion von Moritz Schmid betreffend Finanzierung der separaten Rechnung für den Strassenbau vom 8. Mai 2009

Kantonsrat Moritz Schmid, Walchwil, sowie 12 Mitunterzeichnerinnen und Mitunterzeichner haben am 8. Mai 2009 folgende Motion eingereicht:

Der Regierungsrat wird beauftragt dem Kantonsrat baldmöglichst eine Vorlage zu unterbreiten, um die Ordnungsbussengelder, entstanden aus dem Strassenverkehr und den Parkbussen, der speziellen Finanzierung für den Strassenbau zuzuführen.

Begründung:
Die Kleine Anfrage von Silvan Hotz betreffend separate Rechnung Spezialfinanzierung für den Strassenbau und die Beantwortung durch den Regierungsrat (Vorlage Nr. 1817.1 – 13075) haben den Motionär bewogen zu reagieren, bevor die Spezialfinanzierung für den Strassenbau in ein Minus fällt. Der Motionär ist der Ansicht: Bevor die Motorfahrzeugsteuern um 10 % erhoben werden, sollten die Netto-Ordnungsbussen-Einnahmen aus dem Strassenverkehr und Parkbussen zweckgebunden für die neuen Strassenbauprojekte eingesetzt werden.

Es geht meiner Meinung nach nicht an, einerseits die Autofahrerinnen und Autofahrer mit einer generellen Steuererhöhung von 10 % zur Kasse zu bitten und anderseits Ordnungsbussen aus dem Strassenverkehr und Parkbussen der Staatskasse zuzuführen.

Von den Umfahrungsprojekten profitieren alle. Anwohnerinnen und Anwohner durch weniger Durchgangsverkehr, die mobile Bevölkerung, aber auch schwächere Verkehrsteilnehmer durch mehr Sicherheit, der öffentliche Verkehr durch freie Verkehrswege. In dem Sinne profitieren alle aus der Zuwendung der Bussengelder in die Spezialrechnung.

Mitunterzeichnerinnen und Mitunterzeichner:

Birrer Walter, Cham
Hächler Thiemo, Oberägeri
Hotz Silvan, Baar
Iten Albert C., Zug
Iten Franz Peter, Unterägeri
Künzli Silvia, Baar
Langenegger Beni, Baar
Nussbaumer Karl, Menzingen
Roos Flavio, Risch
Schleiss Stephan, Steinhausen
Strub Barbara, Oberägeri
Zürcher Beat, Baar