Interpellation von Moritz Schmid betreffend: Härtere Gesetze vom 23. November 2010

Aus der Tagespresse war zu entnehmen, dass vor kurzem ein geistig behinderter Jugendlicher auf offenem Platz eine ältere Frau zusammengeschlagen hat. Der Jugendliche wurde kurze Zeit später wieder aus dem polizeilichen Gewahrsam entlassen.
Wie aus der Tagespresse zu entnehmen ist, findet Regierungsrat Beat Villiger, die Polizei habe bezüglich Freilassung richtig gehandelt.
Er ist der Meinung, die Polizei sei nicht befugt gewesen, den Täter länger als 24 Stunden in Gewahrsam zu nehmen. Dies erst recht nicht, weil der jugendliche Täter geständig sei, keine Fluchtgefahr bestehe und er erst noch geistig behindert sei.
Regierungsrat Beat Villiger fordert härtere Gesetze. Ganz anderer Meinung ist der Strafrechtler Jonas Weber. Er ist überzeugt, dass es sich in diesem Fall um eine Straftat handelt. Laut Strafgesetz könnte eine sogenannte vorsorgliche Anordnung von Schutzmassnahmen erlassen werden. Das heisst der jugendliche Täter wird in eine psychiatrische Klinik für Abklärungen eingewiesen.

Über die Äusserungen von Regierungsrat Beat Villiger bin ich überrascht, darum stellen sich für mich nun folgende Fragen:

  1. Trifft die Meinung des Strafrechtlers Jonas Weber zu, wonach es sich bei geschildertem Fall um eine Straftat handelt und somit eine sogenannt vorsorgliche Anordnung von Schutzmassnahmen hätte erlassen werden können?
  2. Wenn ja: Teilt der Regierungsrat die Auffassung von Beat Villiger, dass die Polizei richtig gehandelt hat und härtere Gesetze gefordert werden müssten?

Ich bitte Sie, die Interpellation mündlich zu beantworten.

Walchwil, 23. November 2010

Mit vorzüglicher Hochachtung

Kantonsrat Moritz Schmid, Walchwil

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