Die Ereignisse in letzter Zeit in Sachen Konkordate bekräftigen meine Aussage: Konkordate sind nur wenn unbedingt nötig einzugehen.
Konkordate sind Verträge, Verträge kommen nur zustande, wenn sie beiden Vertragspartnern zum Vorteil gereichen. Bei den Konkordaten ist man sich nicht immer so sicher, siehe z.B. Kulturlasten.
Mit dem Aufkündigen von Konkordaten in jüngster Zeit; wie Landwirtschaft, PHZ hat sich die einheitliche Haltung der Innerschweiz Kantone weiter auseinandergelebt
Mit dem Aufkündigen des am 1. Januar 2002 in Kraft getretenen PHZ Konkordats durch den Kanton Luzern hat die ganze Misere angefangen.
Die Zeit ist gekommen, auch im Kanton Zug eine systematische Überprüfung vorzunehmen.
Nach dem jüngsten Ereignis im Kanton Schwyz mit dem aufkündigen des Kulturlasten- ausgleichs gegenüber dem Kanton Luzern, stellen sich nun die folgenden Fragen:
- Welche Konkordate hat der Regierungsrat per 30. 9.2011 ratifiziert?
- Anhand welcher Kriterien sind Konkordate generell bezüglich ihrer Vorteile für den Kanton Zug zu beurteilen?
- Wie beurteilt der Regierungsrat konkret die bestehenden Konkordate aus Sicht des Kantons Zug: Vorteilhaft, Neutral, Nachteilig?
- Ist der Regierungsrat bereit, diese Beurteilung regelmässig vorzunehmen und darüber dem Parlament Bericht zu erstatten?
- Wie sieht die Regierung die Zusammenarbeit mit dem Kanton Luzern in Sachen Kulturlastenausgleich, nachdem der Kanton Schwyz der Kulturlastenausgleich mit Kanton Luzern aufgekündigt hat?
Walchwil, 19. September 2011
Mit vorzüglicher Hochachtung
Moritz Schmid, Walchwil