Interpellation von Moritz Schmid betreffend verdeckte Ermittlungen auf Internetkriminalität vom 15. November 2010

Ab dem 1. Januar 2011 könnten Pädophile im Internet in Online-Chatrooms ein leichtes Spiel haben.
Das eidgenössische Parlament in Bern hat beschlossen, dass die Polizei verdeckte Ermittlungen im Netz nicht mehr so einfach wie zuvor vornehmen kann. Namentlich die Ermittlungsbehörden erkennen darin ein Hindernis für ihre Arbeit. Die Kantone sind nun gefordert. Wollen sie die Arbeit ihrer Ermittlungsbehörden erleichtern, müssen sie eigene Gesetze für die verdeckte Ermittlung erlassen.

In anderen Kantonen ist bereits entsprechend mit parlamentarischen Vorstösse reagiert worden. Insbesondere im Kanton Zürich ist im April 2009 – nota bene einen Monat nach dem Beschluss der eidgenössischen Räte – ein entsprechender Vorstoss eingereicht worden. Diese parlamentarische Initiative will die entstandene Lücke auf Bundesebene durch kantonales Recht füllen: Die Polizei soll in virtuellen Kommunikationsplattformen verdeckt auftreten dürfen. Zurzeit wird im Kanton Zürich in einer Arbeitsgruppe ein Gesetzesentwurf ausgearbeitet.
Es stellen sich nun die nachfolgenden Fragen, wie im Kanton Zug dieses Problem angegangen werden sollen

  1. Was war der Grund für die neue bundesrechtliche Regelung?
  2. Was gedenkt der Regierungsrat in Bezug auf die Cyberwar-Problematik zu tun und wie sehen die Reaktionen in anderen Kantonen aus?
  3. Wie werden unsere Kinder und Jugendlichen in den Chat-Räumen geschützt?
  4. Ist es möglich, im Kanton Zug weiterhin verdeckte Ermittlungen in Bezug auf die Internetkriminalität durchzuführen?
  5. Hat der Kanton Zug ohne Gesetzesänderungen genügend Handlungsspielraum in Bezug auf verdeckte Ermittlungen?
  6. Gibt es allenfalls Möglichkeiten, in Zusammenarbeit mit weiteren Kantonen dieses Problems Herr zu werden?

Walchwil, 15. November 2010

Mit vorzüglicher Hochachtung

Kantonsrat Moritz Schmid, Walchwil

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