NEIN ZUR VERSTAATLICHUNG DER FAMILIE

Die staatliche Rundumbetreuung des Einzelnen scheint zum Leitgedanken des Wohlfahrtsstaates geworden zu sein. Damit bereits für die Kleinsten gesorgt ist, soll der Staat künftig ein «bedarfsgerechtes Angebot an familien- und schulergänzenden Tagesstrukturen» bereitstellen.

Wenn Uno-Instanzen empfehlen, ein Prozent des Bruttoinlandprodukts für die ausserfamiliäre Betreuung im Vorschulalter auszugeben, bedeutet dies für die Schweiz jährliche Ausgaben von 5,5 Milliarden Franken. Heute geben wir etwa einen Fünftel dieses Betrags aus. Doch soll die Bildung, Betreuung und Erziehung der Kinder wirklich vollständig vom Staat geregelt werden?

Die zunehmende staatliche Bürokratie im Familienbereich ist ungesund, ja absurd. Nur zu gut erinnern wir uns an die Kinderbetreuungsverordnung mit den diversen Bewilligungspflichten für das Hüten von Kindern. Hätte sich damals das Justizdepartement durchgesetzt, wäre die Betreuung von Kindern bereits heute bis ins Detail geregelt: Nachbarn, Freunde, Onkel und Tanten brauchten eine staatliche Bewilligung, um regelmässig ihre Neffen, Nichten oder Nachbarskinder beaufsichtigen zu dürfen. Die entsprechende Verordnung, welche eine Bewilligungspflicht für die Betreuung durch Tanten und Onkel vorgesehen hätte, zog das EJPD erst auf massiven öffentlichen Druck zurück. Nun soll es im selben Stil weitergehen.

Kantonsrat Moritz Schmid, Walchwil

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