Kinder sind im Internet Pädophilen schutzlos ausgeliefert. In den speziell für Kinder und Jugendliche eingerichteten sogenannten „Chartrooms“ im Internet tummeln sich erfahrungsgemäss auch pädosexuell veranlagte Personen, welche im Chat Kinder mit schriftlichen Äusserungen, Fragen und Aufforderungen sexuellen Inhalts konfrontieren und unter Umständen darüber hinausgehend, ein Treffen im realen Lebern anstreben, um mit dem Kind sexuelle Handlungen vorzunehmen (BGE 134 IV 266) vom 16. Juni 2008, Erwägung 3.9). Polizeiliche Ermittlungen in solchen „Chatrooms“ sind dazu geeignet, pädosexeuelle Personen aufzuspüren, und die möglicherweise einschlägige strafbare Handlungen verübt haben oder in der Zukunft begehen könnten. Damit die Fahnder mutmassliche Kinderschänder in „Chatrooms“ möglichst früh erkennen und aus dem Verkehr ziehen können, müssen sie bereits dann verdeckt ermitteln können, wenn hinreichende Anzeichen bestehen, dass es zu strafbaren Handlungen kommen könnte.
Mit Inkrafttreten der neuen Bundesstrafprozessordnung (SIPO) am 1. Januar 2011 wird dies nicht mehr möglich sein.
Die strafprozessualen Voraussetzungen für die verdeckte Ermittlung waren bisher (und noch bis am 31. Dezember 2010) im Bundesgesetz über die verdeckte Ermittlung (BVE; SR 312.8), subsidiär in den kantonalen Strafprozessordnungen geregelt. Diese Rechtsgrundlagen werden am 1. Januar 2011 durch die neue Bundesstrafprozessordnung (StPO) abgelöst. Im Gegensatz zu BVE, das von der Polizei angeorndete verdeckte Ermittlungen bereits im Vorfeld von Strafverfahren ermöglichte, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen der Verdacht bestand, dass voraussichtlich besonderes schwere Straftaten begangen werden sollten, sieht die Neuregelung in Art. 286 ff. StPO verdeckte Ermittlungen nur noch auf Anordnung des Staatsanwalts und zum Zweck der Aufklärung bereits begangener schwerer Straftaten vor. Für die Regelung der verdeckten Ermittlung vor einem Strafverfahren verbleibt in der StPO kein Platz mehr. Das Bundesgericht kam in einem Entscheid vom 16. Juni 2008 zum Schluss, dass nach Inkrafttreten der StPO verdeckte polizeiliche Operationen zur Verhinderung von Straftaten in die kantonale Polizeigesetzgebung fallen (BGE 134 IV 266). Ende 2008 auf Bundesebene eingereichte parlamentarische Initiative verlang zwar, dass Fahnder in „Chatrooms“ nicht mehr als verdeckte Ermittler gelten sollen. Eine allfällige Änderung der Strafprozessordnung wird jedoch frühestens 2013 in Kraft treten. Bis dann darf die Polizei gegen mutmassliche Kinderschänder im Internet erst dann vorgehen, wenn ein Tatverdacht besteht. Einzig die Kantons können mit raschen Gesetzesänderungen den Fahndern bei ihrem Kampf gegen Kinderschänder wieder einen gesetzlichen Rahmen geben. Mit der neuen StPO wird also auf Bundesebene eine Gesetzeslücke geschaffen, die es auf kantonaler Ebene zu schliessen gilt. Der Kanton Schwyz hat dies bereits getan .Es ist diringend auch im Kanton Zug eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, die beispielsweise eine verdeckte polizeiliche Beteiligung an der Kommunikation im Chat ermöglicht, um künftige Straftaten gegen die sexuelle Integrität von Kindern zu verhindern.
Der Regierungsrat wird deshalb beauftragt, ohne Zeitverzug eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, damit eine verdeckte Ermittlung auch dann angeordnet werden kann, wenn bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass voraussichtlich eine besonders schwere Straftat im Bereich Pädophilie begangen werden soll.