Zuger Woche Polit Talk – NEIN ZUR VERSTAATLICHUNG DER FAMILIE

Die staatliche Rundumbetreuung des Einzelnen scheint zum Leitgedanken des Wohlfahrtsstaates geworden zu sein. Damit bereits für die Kleinsten gesorgt ist, soll der Staat künftig ein «bedarfsgerechtes Angebot an familien- und schulergänzenden Tagesstrukturen» bereitstellen.

Wenn Uno-Instanzen empfehlen, ein Prozent des Bruttoinlandprodukts für die ausserfamiliäre Betreuung im Vorschulalter auszugeben, bedeutet dies für die Schweiz jährliche Ausgaben von 5,5 Milliarden Franken. Heute geben wir etwa einen Fünftel dieses Betrags aus. Doch soll die Bildung, Betreuung und Erziehung der Kinder wirklich vollständig vom Staat geregelt werden?

Die zunehmende staatliche Bürokratie im Familienbereich ist ungesund. Nur zu gut erinnern wir uns an die Kinderbetreuungsverordnung mit den diversen Bewilligungspflichten für das Hüten von Kindern. Hätte sich damals das Justizdepartement durchgesetzt, wäre die Betreuung von Kindern bereits heute bis ins Detail geregelt: Nachbarn, Freunde, Onkel und Tanten brauchten eine staatliche Bewilligung, um regelmässig ihre Neffen, Nichten oder Nachbarskinder beaufsichtigen zu dürfen. Die entsprechende Verordnung, welche eine Bewilligungspflicht für die Betreuung durch Tanten und Onkel vorgesehen hätte, zog das EJPD erst auf massiven öffentlichen Druck zurück. Nun soll es im selben Stil weitergehen.

Ein wichtiges Projekt im Bereich der Beseitigung der Diskriminierung bestimmter Familienformen ist die Familieninitiative der SVP. Die Familieninitiative verlangt, dass Eltern, die ihre Kinder selber betreuen, ein mindestens gleich hoher Steuerabzug gewährt wird, wie Eltern, die ihre Kinder fremd betreuen lassen. Es kann in der heutigen Zeit nicht sein, dass Eltern vom Umstand, dass sie ihre Kinder fremd gegen Bezahlung betreuen lassen, steuerlich profitieren können, während Eltern, welche sich der Aufgabe der Kinderbetreuung selber stellen, von diesem Steuervorteil ausgeschlossen bleiben. Genau dies ist mit den aktuellen gesetzlichen Grundlagen jedoch der Fall. Dass ein solcher Ansatz nicht mehr haltbar und vor den sich stellenden gesellschaftspolitischen Herausforderungen antiquiert ist, zeigen auch entsprechende Diskussionen im Ausland.

Wollen wir eine so verhängnisvolle und folgenschwere Regelung und so eine tiefgreifende Änderung der Kinderbetreuung annehmen? Ich sage NEIN und stimme entschlossen gegen den neuen Verfassungsartikel zur Familienpolitik!

KR Moritz Schmid, Walchwil

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