Aktuell

Staatsverträge vors Volk

Die Gegner der Volksinitiative „Staatsverträge vors Volk“ wollen den Leuten Angst machen. Sie behaupten allen Ernstes, die Initiative „gefährde Arbeitsplätze“. Was soll das? Eine tiefe Arbeitslosigkeit in der Schweiz ist garantiert, wenn die Schweizer ihr Schicksal weiterhin in den eigenen Händen halten – und nicht an Europa verkauft werden. Die gleichen Kreise, die nun diese Volksinitiative bekämpfen, gehören zu den grössten Befürwortern des freien Personenverkehrs und damit der Masseneinwanderung in die Schweiz. Diese, das sei hier gesagt, ist geeignet, die Arbeitslosigkeit in der Schweiz gerade in schwierigeren Zeiten in die Höhe zu treiben. Die Volksinitiative „Staatsverträge vors Volk“ stärkt die direkte Demokratie, das Fundament unserer prosperierenden Wirtschaft.

Kantonsrat Moritz Schmid, Walchwil
Fraktionschef

Walchwil, 8. Juni 2012

FDP soll zuerst vor der eigenen Türe wischen

Die FDP greift in ihrem gestrigen Leserbrief Thomas Aeschi an, da er seinem Nationalratsmandat mehr Priorität als seinem Kantonsratsmandat einräumen würde.

Als SVP Fraktionschef bin ich mir bewusst, dass eine hohe Anwesenheitspräsenz der Kantonsratsmitglieder vorteilhaft ist. Es gilt jedoch auch den Willen der Baarer Wählerinnen und Wähler zu respektieren, welche Thomas Aeschi im Jahr 2010, ein Jahr vor seiner Wahl in den Nationalrat, für eine Periode von 4 Jahren in den Zuger Kantonsrat wählten. Vor dem Amt als Nationalrat habe ich sehr grossen Respekt und bin mir bewusst, dass dieses besonders zu Beginn einen hohen Einsatz an Arbeit und Zeit erfordert, wenn man denn auch etwas in Bern bewirken möchte.

Entsprechend habe ich vollstes Verständnis dafür, dass sich Thomas Aeschi in den ersten sechs Monaten seines Nationalratsmandats in erster Linie den zahlreichen Herausforderungen in Bundesbern stellte. Er nimmt dort fast durchgehend an zwei Kommissionen teil (der Finanzkommission und der für die Landwirtschaft wichtigen WAK), was für einen Neugewählten weit über dem normalen Pensum einer einzigen Kommission liegt.

Bevor sie Vertreter von anderen Parteien persönlich angreift, sollte die FDP zuerst vor der eigenen Türe wischen.

Mir als Fraktionschef ist es lieber, eine Kantonsrätin oder ein Kantonsrat entschuldigt sich für eine Sitzung als jene die zum Appell erscheinen um so ein Taggeld erhalten, und anschliessend den Saal für den Rest der Sitzung verlassen.

Moritz Schmid
Fraktionschef SVP Kanton Zug

Zuger Ansichten vom 31. März 2012 „Boomregion“ Ennetsee oder Menzingen?

Die kürzlich von den Ennetseegemeinden mit Unterstützung der Zuger Zeitung lancierte Kampagne gegen den Kantonsschul-Standort Menzingen ist aus verschiedenen Gründen bedauerlich und sachlich nicht fundiert.

Blenden wir kurz zurück: Bereits 2005 wurde der nun wieder aufgerollte Standort Röhrliberg in Cham als Favorit für den Standort des dringend benötigten Schulraums vorgeschlagen. Während über zwei Jahren wurde mit dem Grundeigentümer verhandelt – ohne Erfolg, so dass sogar über eine Enteignung des Landes diskutiert wurde. Was aber rechtlich nicht durchsetzbar war, da es ein gute Alternative gab: Der Ausbau des Kantonalen Gymnasiums in Menzingen (KGM) sowie der Ausbau der Fachmittelschule (FMS) an der Hofstrasse Zug für die Wirtschaftsmittelschule (WMS). Nach vertieften Abklärungen hat der Kantonsrat – auch mit Stimmen von Ennetsee-Kantonsräten – 2008 klar den beiden Standorten zugestimmt und diese auch im Richtplan festgesetzt. 2009 wurden die Projektierungskredite für das kgm (6.0 Mio. Franken) und die WMS/FMS (5.8 Mio. Franken) mit grosser Mehrheit durch den Kantonsrat bewilligt. Die Planungsarbeiten sind inzwischen auf gutem Wege und weit fortgeschritten.

Wenn nun einige Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten von Ennetseegemeinde die alte Standortdiskussion wieder neu lancieren, ist das schwer verständlich, da keine neuen Fakten vorliegen. Die erwähnten Grundstücke in Rotkreuz (Suurstoffi), Cham (Papieri) oder Steinhausen (Sumpf) sind schlicht ungeeignet oder nicht verfügbar. Der einzig auch heute denkbare Standort Röhrliberg Cham hat bereits 2007 Schiffbruch erlitten – glaubt man wirklich, dass nun plötzlich mit dem Grundeigentümer eine Einigung erzielt werden kann?

Tatsache ist, dass es keinen zwingenden Grund gibt, auf den sachlich und politisch gut begründeten Entscheid für die Standorte Menzingen und Hofstrasse Zug zurückzukommen. Die Begründung, dass die Schule wegen dem „Boom“ im Ennetsee sein soll, zeugt nur von mangelnden Argumenten. Schön, dass es im Ennetsee boomt, aber das spricht nicht gegen die Standorte Menzingen und Hofstrasse.

Und nicht zu vergessen: Bei der erneuten Planung eines Standortes im Ennetsee beginnt man mit der Schulraumplanung ganz von vorne – und ohne Gewissheit, wie die Geschichte ausgeht – siehe die gescheiterten Verhandlungen von 2007. Was aber sicher ist, dass man mindestens 10 bis 15 Jahre wertvoller Zeit verliert, bis der dringend benötigte Schulraum bereit steht. Ganz zu schweigen von den über 12 Millionen Franken Planungskosten, die bis jetzt aufgelaufen sind und dann in den Sand gesetzt sind – ohne eine bessere Lösung zu haben.

Die breit abgestützte und von allen Rektoren getragene Schulraumplanung in Menzingen und an der Hofstrasse ist eine sinnvolle und gute Lösung, die den akuten Schulraummangel schnell und unkompliziert behebt. Die Schulen in Menzingen und an der Hofstrasse können bereits 2016 in Betrieb genommen werden.

Die Kantonsschule in Menzingen hat einen ausgezeichneten Ruf und ist gleichermassen bei Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern beliebt. Zudem ist die Schule bestens mit dem öffentlichen Verkehr erschlossen und in kurzer Zeit (15 Minuten) vom Zentrum aus erreichbar.

Gönnen wir den Ennetseegemeinden ihren „Boom“ und Menzingen seine Kantonsschule, die hoffentlich bald ausgebaut werden kann. Hören wir auf, das eine gegen das andere auszuspielen und folgen wir weiter dem eingeschlagenen, sinnvollen Weg in der Schulraumplanung für unsere Mittelschulen.

KR Moritz Schmid, Walchwil

Gewalt in Sportstadien

Kaum sind die Nachwehen von den chaotischen Zuständen beim Fussballmatch GC gegen FCZ etwas abgeklungen, tönt es schon nach mehr Polizisten. Eine Bundespolizei wird gefordert. Nur der Tatsache in die Augen schauen will von den verantwortlichen Veranstaltern oder Behörden und Richter immer noch niemand.

Was nützen mehr Polizisten, was nützt eine Bundespolizei, wenn die bestehenden Gesetze nicht vollumfänglich ausgeschöpft werden, um der meist von jugendlichen Chaoten ausgehender Gewalt Herr zu werden.

Warum nimmt man nicht St. Gallen zu Beispiel? St. Gallen kann mit ihren Schnellrichtern ohne viel Zeit zu verschwenden strafbare Randalierer verurteilen und für ein paar Tage ins Gefängnis bringen.

Gesetze müssen so angepasst werden, dass Polizisten vor Ort Chaoten festnehmen und den Schnellrichtern überstellen können. Die Schnellrichter fällen ein sofortiges Urteil und die Chaoten verbringen einige Tage in U-Haft. Das schreckt sicher ab und bestärkt die Arbeit unserer Polizeiangehörigen.

Es nützt nichts, mehrere tausend Polizisten in den Dienst zu nehmen, wenn sie keine ausreichende unterstützende Hilfe unserer Richter erhalten.

Eine Bundespolizei ist sehr teuer und nützt auch nichts, denn auch ihr sind die Hände gebunden, wenn die Gesetze nicht angewendet werden.
In dieser Beziehung ist der Datenschutz nicht unschuldig, auch da muss über die Bücher gegangen werden. Es kann nicht sein, dass der Datenschutz weiterhin Täterschutz ist.

Hart durchgreifen, das ist die Sprache, die auch die Chaoten und Randalierer verstehen werden.

KR Moritz Schmid, Walchwil

Walchwil, 6. Oktober 2011

Interpellation von Moritz Schmid betreffend Konkordate vom 19. September 2011

Die Ereignisse in letzter Zeit in Sachen Konkordate bekräftigen meine Aussage: Konkordate sind nur wenn unbedingt nötig einzugehen.

Konkordate sind Verträge, Verträge kommen nur zustande, wenn sie beiden Vertragspartnern zum Vorteil gereichen. Bei den Konkordaten ist man sich nicht immer so sicher, siehe z.B. Kulturlasten.

Mit dem Aufkündigen von Konkordaten in jüngster Zeit; wie Landwirtschaft, PHZ hat sich die einheitliche Haltung der Innerschweiz Kantone weiter auseinandergelebt

Mit dem Aufkündigen des am 1. Januar 2002 in Kraft getretenen PHZ Konkordats durch den Kanton Luzern hat die ganze Misere angefangen.

Die Zeit ist gekommen, auch im Kanton Zug eine systematische Überprüfung vorzunehmen.

Nach dem jüngsten Ereignis im Kanton Schwyz mit dem aufkündigen des Kulturlasten- ausgleichs gegenüber dem Kanton Luzern, stellen sich nun die folgenden Fragen:

  1. Welche Konkordate hat der Regierungsrat per 30. 9.2011 ratifiziert?
  2. Anhand welcher Kriterien sind Konkordate generell bezüglich ihrer Vorteile für den Kanton Zug zu beurteilen?
  3. Wie beurteilt der Regierungsrat konkret die bestehenden Konkordate aus Sicht des Kantons Zug: Vorteilhaft, Neutral, Nachteilig?
  4. Ist der Regierungsrat bereit, diese Beurteilung regelmässig vorzunehmen und darüber dem Parlament Bericht zu erstatten?
  5. Wie sieht die Regierung die Zusammenarbeit mit dem Kanton Luzern in Sachen Kulturlastenausgleich, nachdem der Kanton Schwyz der Kulturlastenausgleich mit Kanton Luzern aufgekündigt hat?

Walchwil, 19. September 2011

Mit vorzüglicher Hochachtung

Moritz Schmid, Walchwil

Zuger Woche Polit Talk – NEIN ZUR VERSTAATLICHUNG DER FAMILIE

Die staatliche Rundumbetreuung des Einzelnen scheint zum Leitgedanken des Wohlfahrtsstaates geworden zu sein. Damit bereits für die Kleinsten gesorgt ist, soll der Staat künftig ein «bedarfsgerechtes Angebot an familien- und schulergänzenden Tagesstrukturen» bereitstellen.

Wenn Uno-Instanzen empfehlen, ein Prozent des Bruttoinlandprodukts für die ausserfamiliäre Betreuung im Vorschulalter auszugeben, bedeutet dies für die Schweiz jährliche Ausgaben von 5,5 Milliarden Franken. Heute geben wir etwa einen Fünftel dieses Betrags aus. Doch soll die Bildung, Betreuung und Erziehung der Kinder wirklich vollständig vom Staat geregelt werden?

Die zunehmende staatliche Bürokratie im Familienbereich ist ungesund. Nur zu gut erinnern wir uns an die Kinderbetreuungsverordnung mit den diversen Bewilligungspflichten für das Hüten von Kindern. Hätte sich damals das Justizdepartement durchgesetzt, wäre die Betreuung von Kindern bereits heute bis ins Detail geregelt: Nachbarn, Freunde, Onkel und Tanten brauchten eine staatliche Bewilligung, um regelmässig ihre Neffen, Nichten oder Nachbarskinder beaufsichtigen zu dürfen. Die entsprechende Verordnung, welche eine Bewilligungspflicht für die Betreuung durch Tanten und Onkel vorgesehen hätte, zog das EJPD erst auf massiven öffentlichen Druck zurück. Nun soll es im selben Stil weitergehen.

Ein wichtiges Projekt im Bereich der Beseitigung der Diskriminierung bestimmter Familienformen ist die Familieninitiative der SVP. Die Familieninitiative verlangt, dass Eltern, die ihre Kinder selber betreuen, ein mindestens gleich hoher Steuerabzug gewährt wird, wie Eltern, die ihre Kinder fremd betreuen lassen. Es kann in der heutigen Zeit nicht sein, dass Eltern vom Umstand, dass sie ihre Kinder fremd gegen Bezahlung betreuen lassen, steuerlich profitieren können, während Eltern, welche sich der Aufgabe der Kinderbetreuung selber stellen, von diesem Steuervorteil ausgeschlossen bleiben. Genau dies ist mit den aktuellen gesetzlichen Grundlagen jedoch der Fall. Dass ein solcher Ansatz nicht mehr haltbar und vor den sich stellenden gesellschaftspolitischen Herausforderungen antiquiert ist, zeigen auch entsprechende Diskussionen im Ausland.

Wollen wir eine so verhängnisvolle und folgenschwere Regelung und so eine tiefgreifende Änderung der Kinderbetreuung annehmen? Ich sage NEIN und stimme entschlossen gegen den neuen Verfassungsartikel zur Familienpolitik!

KR Moritz Schmid, Walchwil

Energiepolitik Polit Talk

Nach einem Erdbeben der Stärke 9 in Japan und dem darauf folgendem unheimlichen Tsunami, der sich über Städte und Dörfer wälzte und schwerwiegende Schäden an Menschen, Kulturen, Gebäuden hinterliess, brach bei uns und in weiten Teilen von Europa Panik aus. Panik um das beschädigte Kernkraftwerk Fukushima. Während die japanische Regierung versucht die Situation in den Griff zu bekommen und zu beheben, redet man in der Schweiz GAU-Szenarien herbei.

Die Energieministerin voran, das Bundesparlament folgend, haben ihre Linie, neue Kernkraftwerke in Gösgen, Mühleberg und Beznau zu bauen um den nötigen und stetig wachsenden Energiebedarf zu decken, kopflos verlassen. Dieselben Personen streben nun plötzlich nach alternativen Stromproduktionen wie Sonnenenergie, Windkraft und sogar Gaskraftwerke obwohl kein eigenes Gas vorhanden ist. Während die Japaner in ihrem grössten Elend kühlen Kopf bewahren, verlieren unsere Politiker denselben und brechen in Hysterie aus. Viele Politiker aus allen Parteien wünschen und überbieten sich mit Ausstiegszenarien aus der Kernenergie. Plötzlich wissen viele der nationalen Politiker wie man ausser Atomstrom auch Alternativstrom erzeugen könnte. Wenige sprechen noch vom Geräusch, das ein funktionierendes Windrad erzeugt.
Tatsache ist, dass wir alle Strom brauchen. Strom, den wir am besten selber erzeugen und nicht aus Kernkraftwerken aus den umliegenden Länder beziehen, die unter Umständen nicht unserem hohen Sicherheitsstandart entsprechen.

An der Situation im Katastrophengebiet ändert sich gar nichts, auch wenn wir versuchen unsere Kernkraftwerke abzustellen und den Strom aus dem benachbarten Ausland zu beziehen.

Ein Nachdenken über Atom-Strom ist nach den erschreckenden Vorfällen in Japan angebracht. Aber ein sofortiger Ausstieg aus dieser Technologie ist zum jetzigen Zeitpunkt undenkbar. Über eine Stromrationierung müsste dann diskutiert werden.

Wollen wir das wirklich?

Trotzt den Wahlen im Herbst bitte ich die nationalen Politiker so zu politisieren wie sie sich gewohnt sind, nicht so wie gerade der Wind dreht.

Moritz Schmid, Walchwil, Kantonsrat/Fraktionschef SVP

Polit-Talk vom 15. Dezember 2010

Die Meinungs- und Versammlungsfreiheit wird in letzter Zeit immer häufiger verletzt und Veranstaltungen durch linke Chaoten bedroht. Die Behörden vor allem in der welschen Schweiz bleiben dabei weitgehend passiv und unternehmen wenig bis gar nichts um diese Vergehen zu unterbinden.

Ich kann mir nicht vorstellen was passieren würde, wenn sich Glatzköpfe, die sich übrigens nicht vermummen müssen, solche Schandtaten durchführen würden. Die linke Regierungen vor allem in der Westschweiz wüsste wohl nicht mit welch grossem Polizeiaufgebot sie aufwarten müssten. Im Gegensatz zu den letzten Vorkommnissen in der welschen Schweiz, wo die SVP Schweiz ihre Delegierten–versammlung durchführen wollte und durch linke Chaoten daran massivst behindert wurden.

Die Meinungs- und Versammlungsfreiheit wurde in der Schweiz in den vergangenen Wochen gleich mehrfach verletzt.

Es kann und darf nicht sein, das Randalierer bestimmen, wer sich wann oder wo versammeln darf, aber es muss sein, dass solche Untaten sofort bestraft werden und die Unkosten, die durch randalierende Chaoten entstehen denen oder deren Erziehern zur Last gelegt werden.

Diese systematischen Übergriffe demokratiefeindlicher Kreise auf die grösste Schweizer Partei sind in der Geschichte dieses Landes beispiellos. Sie sind in aller Schärfe zu verurteilen. Beunruhigend ist in diesem Zusammenhang aber auch die Passivität der Behörden, die nicht in der Lage sein will, die Meinungs- und Versammlungsfreiheit zu schützen. Sie dulden mit ihrem Verhalten die Machenschaften von linken Extremisten.

Walchwil, 5. Dezember 2010 msch

Interpellation von Moritz Schmid betreffend: Härtere Gesetze vom 23. November 2010

Aus der Tagespresse war zu entnehmen, dass vor kurzem ein geistig behinderter Jugendlicher auf offenem Platz eine ältere Frau zusammengeschlagen hat. Der Jugendliche wurde kurze Zeit später wieder aus dem polizeilichen Gewahrsam entlassen.
Wie aus der Tagespresse zu entnehmen ist, findet Regierungsrat Beat Villiger, die Polizei habe bezüglich Freilassung richtig gehandelt.
Er ist der Meinung, die Polizei sei nicht befugt gewesen, den Täter länger als 24 Stunden in Gewahrsam zu nehmen. Dies erst recht nicht, weil der jugendliche Täter geständig sei, keine Fluchtgefahr bestehe und er erst noch geistig behindert sei.
Regierungsrat Beat Villiger fordert härtere Gesetze. Ganz anderer Meinung ist der Strafrechtler Jonas Weber. Er ist überzeugt, dass es sich in diesem Fall um eine Straftat handelt. Laut Strafgesetz könnte eine sogenannte vorsorgliche Anordnung von Schutzmassnahmen erlassen werden. Das heisst der jugendliche Täter wird in eine psychiatrische Klinik für Abklärungen eingewiesen.

Über die Äusserungen von Regierungsrat Beat Villiger bin ich überrascht, darum stellen sich für mich nun folgende Fragen:

  1. Trifft die Meinung des Strafrechtlers Jonas Weber zu, wonach es sich bei geschildertem Fall um eine Straftat handelt und somit eine sogenannt vorsorgliche Anordnung von Schutzmassnahmen hätte erlassen werden können?
  2. Wenn ja: Teilt der Regierungsrat die Auffassung von Beat Villiger, dass die Polizei richtig gehandelt hat und härtere Gesetze gefordert werden müssten?

Ich bitte Sie, die Interpellation mündlich zu beantworten.

Walchwil, 23. November 2010

Mit vorzüglicher Hochachtung

Kantonsrat Moritz Schmid, Walchwil

Zeitungsbericht 17.11.10 – Schutz von Kindern vor Pädophilen im Internet

Kinder sind im Internet Pädophilen schutzlos ausgeliefert. In den speziell für Kinder und Jugendliche eingerichteten sogenannten „Chartrooms“ im Internet tummeln sich erfahrungsgemäss auch pädosexuell veranlagte Personen, welche im Chat Kinder mit schriftlichen Äusserungen, Fragen und Aufforderungen sexuellen Inhalts konfrontieren und unter Umständen darüber hinausgehend, ein Treffen im realen Lebern anstreben, um mit dem Kind sexuelle Handlungen vorzunehmen (BGE 134 IV 266) vom 16. Juni 2008, Erwägung 3.9). Polizeiliche Ermittlungen in solchen „Chatrooms“ sind dazu geeignet, pädosexeuelle Personen aufzuspüren, und die möglicherweise einschlägige strafbare Handlungen verübt haben oder in der Zukunft begehen könnten. Damit die Fahnder mutmassliche Kinderschänder in „Chatrooms“ möglichst früh erkennen und aus dem Verkehr ziehen können, müssen sie bereits dann verdeckt ermitteln können, wenn hinreichende Anzeichen bestehen, dass es zu strafbaren Handlungen kommen könnte.

Mit Inkrafttreten der neuen Bundesstrafprozessordnung (SIPO) am 1. Januar 2011 wird dies nicht mehr möglich sein.

Die strafprozessualen Voraussetzungen für die verdeckte Ermittlung waren bisher (und noch bis am 31. Dezember 2010) im Bundesgesetz über die verdeckte Ermittlung (BVE; SR 312.8), subsidiär in den kantonalen Strafprozessordnungen geregelt. Diese Rechtsgrundlagen werden am 1. Januar 2011 durch die neue Bundesstrafprozessordnung (StPO) abgelöst. Im Gegensatz zu BVE, das von der Polizei angeorndete verdeckte Ermittlungen bereits im Vorfeld von Strafverfahren ermöglichte, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen der Verdacht bestand, dass voraussichtlich besonderes schwere Straftaten begangen werden sollten, sieht die Neuregelung in Art. 286 ff. StPO verdeckte Ermittlungen nur noch auf Anordnung des Staatsanwalts und zum Zweck der Aufklärung bereits begangener schwerer Straftaten vor. Für die Regelung der verdeckten Ermittlung vor einem Strafverfahren verbleibt in der StPO kein Platz mehr. Das Bundesgericht kam in einem Entscheid vom 16. Juni 2008 zum Schluss, dass nach Inkrafttreten der StPO verdeckte polizeiliche Operationen zur Verhinderung von Straftaten in die kantonale Polizeigesetzgebung fallen (BGE 134 IV 266). Ende 2008 auf Bundesebene eingereichte parlamentarische Initiative verlang zwar, dass Fahnder in „Chatrooms“ nicht mehr als verdeckte Ermittler gelten sollen. Eine allfällige Änderung der Strafprozessordnung wird jedoch frühestens 2013 in Kraft treten. Bis dann darf die Polizei gegen mutmassliche Kinderschänder im Internet erst dann vorgehen, wenn ein Tatverdacht besteht. Einzig die Kantons können mit raschen Gesetzesänderungen den Fahndern bei ihrem Kampf gegen Kinderschänder wieder einen gesetzlichen Rahmen geben. Mit der neuen StPO wird also auf Bundesebene eine Gesetzeslücke geschaffen, die es auf kantonaler Ebene zu schliessen gilt. Der Kanton Schwyz hat dies bereits getan .Es ist diringend auch im Kanton Zug eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, die beispielsweise eine verdeckte polizeiliche Beteiligung an der Kommunikation im Chat ermöglicht, um künftige Straftaten gegen die sexuelle Integrität von Kindern zu verhindern.

Der Regierungsrat wird deshalb beauftragt, ohne Zeitverzug eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, damit eine verdeckte Ermittlung auch dann angeordnet werden kann, wenn bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass voraussichtlich eine besonders schwere Straftat im Bereich Pädophilie begangen werden soll.